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HAIfit: Medisana legt Revision ein
Mit dem Urteil vom 11. Dezember 1997 hatte das Oberlandesgericht München auch in zweiter Instanz entschieden, daß der Marburger Apotheker Gregor Huesmann in Sachen "HAIfit" keinen Schadensersatz zahlen muß. Der 29. Zivilsenat schloß sich damit im "Scheiß des Monats"-Streit einem Urteil des Landgerichts München I an, das bereits im April letzten Jahres die Schadensersatzklage der Firma Medisana gegen Huesmann als unbegründet abgewiesen hatte (AZ 1997, Nr.18, S.1). Mit der am 20. Februar 1998 eingegangenen Revisionsschrift geht der Fall "HAIfit" nunmehr in die dritte juristische Runde. Über den weiteren Gang des Verfahrens werden wir berichten.
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