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Prisma
Strahlenschutz: Laserpointer sind kein Spielzeug
Sogenannte Laserpointer, die als "optische Zeigestäbe" verwendet werden, sind ab einer bestimmten Stärke gefährlich. Sie können Augenschäden hervorrufen. Darauf hat das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter hingewiesen. Entsprechende Geräte, die mit den Schutzklassenbezeichnungen 3 und 4 gekennzeichnet seien, sollten zumindest Kindern auf keinen Fall überlassen werden, heißt es in einer vor kurzem veröffentlichten Erklärung. Der Umgang mit Laserpointern ist auch aktuelles Thema des Bürgertelefons beim Strahlenschutzbundesamt, das unter der kostenlosen bundesweiten Nummer 08 00/8 85-11 11 zu erreichen ist. Laserpointer sind seit einiger Zeit so preisgünstig, daß sie häufig von Kindern als Spielzeug gekauft werden. Nach Angaben des Bundesamtes sind Laserpointer in insgesamt vier sogenannte Schutzklassen eingeteilt, die auf den Geräten deklariert sein müssen. Die relativ leistungsschwachen Laser der Klassen 1 und 2, wie sie vorwiegend in Laserpointern verwendet werden, seien für das Auge und die Haut ungefährlich. Laserpointer ab der Schutzklasse 3A hätten jedoch "in Kinderhänden nichts zu suchen". pid
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