IHK-Gesetz: ABDA protestiert gegen geplante Ungleichbehandlung der Apotheken

IHK-Gesetz: ABDA protestiert gegen geplante Ungleichbehandlung der Apotheken

ESCHBORN (abda). Gegen die geplante Ungleichbehandlung der Apotheker gegenüber anderen Freien Berufen als Mitglieder von Industrie- und Handelskammern (IHK) hat der Präsident der ABDA, Hans Günter Friese, in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder protestiert. Friese forderte die Länderchefs auf, im Bundesrat dafür zu sorgen, daß auch bei den IHK-Beiträgen weiterhin der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt werde. Zur Sache: Wie andere Angehörige Freier Berufe gehören auch Apotheker einer Berufskammer (Apothekerkammer) an. Daneben sind sie Pflichtmitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Dieser doppelten Pflichtmitgliedschaft wird das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern dadurch gerecht, daß Freie Berufe bei der Beitragsbemessung gegenüber anderen Kammermitgliedern besser gestellt werden. Völlig unverständlich ist es daher, daß mit der anstehenden Gesetzesänderung zwischen Apothekern und sonstigen Freien Berufen unterschieden werden soll. Während z.B. für eine Wirtschaftsprüfer-, Anwalts- oder Steuerberater-GmbH der Beitrag künftig auf Basis eines Zehntels ihres Gewerbeertrages ermittelt werden soll, wird bei Apothekern auf ein Viertel des Gewerbeertrages abgestellt. "Diese Mehrbelastung ist für uns völlig unverständlich," so Friese, "und in der Sache überhaupt nicht zu rechtfertigen." Wenn der Grundsatz der Gleichbehandlung in derartig eklatanter Weise verletzt werde, müsse man sich fragen, ob dies nicht auch verfassungsrechtlich relevant sei. Entsprechende Prüfungen behielt sich der ABDA-Präsident ausdrücklich vor.

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