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Berufspolitischer Lagebericht des Apothekerverbandes: Die kommunikative Kompeten
AMpreisV: fit für die nächsten Jahre Die jahrelange kontrovers und emotional geführte Auseinandersetzung um die Novellierung der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) ist beendet. Am 1. Juli 1998 wird die modifizierte AMpreisV in Kraft treten (Verordnungstext siehe in dieser Ausgabe in der Rubrik "Pharmazeutisches Recht"). Leider, so Keller, konnten nicht alle Änderungsvorstellungen der Apotheker realisiert werden. Herausgekommen sei eine "kleine Lösung", die bei keinem der Beteiligten Jubel ausgelöst habe, aber dennoch politische und öffentliche Akzeptanz schaffe. Die Novellierung sieht bekanntlich einen deutlich abgesenkten Festzuschlag bei teuren Arzneimitteln vor. So errechnet sich der Festzuschlag ab einem Apothekeneinkaufspreis von 1063,82 DM aus einem prozentuellen Aufschlag von 8,263% und einem Fixaufschlag von 231,25 DM. Als Ausgleich für die Rohertragsverluste wurden die Rezepturarbeitspreise verdoppelt, außerdem die Notdienstgebühr von 2 auf 3 DM erhöht. Ursprünglich war hier eine Erhöhung auf 5 DM geplant, sie scheiterte jedoch am federführenden Wirtschaftsausschuß des Bundesrates, der die Patienten nicht weiter belasten wollte. Keller sieht hierin allerdings eine Mißachtung der pharmazeutischen Dienstleistung "Notdienst". Unter betriebswirtschaftlichen Aspekten sei es dagegen unerheblich, ob die Notdienstgebühr auf 5 DM erhöht worden wäre - auch diese Anhebung wäre weit entfernt von kostendeckenden Sätzen gewesen. Beachtenswert sei eine weitere Neuerung, die mit der Arzneimittelpreisverordnung eingeführt werde, nämlich die Möglichkeit, daß zwischen Apothekerverband und Krankenkassen Sonderpreise für die Anfertigung von Spezialrezepturen, beispielsweise für Zytostatikalösungen ausgehandelt werden können.
Neuordnungsgesetze und Krankenkassen Die dritte Stufe der Gesundheitsreform mit den Neuordnungsgesetzen brachte für die Patienten durch die Erhöhung der Arzneimittelzuzahlungen große Belastungen mit sich. Mit einer flächendeckenden Informationskampagne haben die Apotheker für Aufklärung über diese neuen Regelungen in der Bevölkerung gesorgt. Man konnte verdeutlichen, daß die erhöhten Zuzahlungen allein für die gesetzlichen Krankenkassen entgegengenommen werden müssen, gleichzeitig habe man, so stellte Keller heraus, Lösungen bei Zuzahlungsproblemen verdeutlicht, so zum Beispiel durch die Ausgabe von Quittungsheften an chronisch kranke Patienten, damit sie die Überforderungsklausel geltend machen können. Unterm Strich sei die erhöhte Zuzahlung allerdings sehr kritisch zu sehen, denn eine Umfrage habe ergeben, daß viele Patienten jetzt seltener zum Arzt gingen, die Hälfte lösten ihre Rezepte nicht mehr ein und der Verbrauch rezeptfreier Arzneimittel sei im letzten Jahr um 11% zurückgegangen. Kritisch betrachteten die Apotheker die Umsetzung von Modellversuchen und Strukturverträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere die Bonusregelungen bereiteten Sorgen, weil sie von Vertragsärzten der Krankenkassen dazu genutzt würden, ärztliche Honorare aufzubessern, indem an Arzneimittelverordnungen gespart werde. Dies sei der falsche Weg, so Keller, wenn man nämlich Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung verbessern wolle, müsse man dort ansetzen, wo die Kosten am höchsten seien, also im stationären Bereich. Statt dessen würden die Bonusregelungen dazu beitragen, Leistungen in den stationären Bereich zu verlagern. Als "Stilblüte" im Bereich der Bonusregelungen wies Keller auf die sogenannten Qualitätszirkel in Hessen hin, wo Ärzte für die Teilnahme an diesen Zirkeln einen Bonus erhielten. In diesen Zirkeln solle die Qualität der Arzneimittelversorgung gesichert werden, allerdings bleibe es ein Geheimnis, wie man dies realisieren wolle. Denn die Beteiligten seien der Ansicht, Arzneimittelqualität ohne pharmazeutisches Know-how sichern zu können. Keller wörtlich: "Sind die Krankenkassen tatsächlich der Ansicht, auf rein EDV-gestützter Basis sozusagen "apothekerfrei" die Arzneimittelversorgung optimieren zu können?" Insgesamt gehörten Bonusregelungen in der Form, wie sie derzeit abliefen, in den "gesundheitspolitischen Mülleimer und nicht in die Alltagspraxis von Modellprojekten, so der DAV-Vorsitzende. Bonusregelungen sollten statt dessen zielführend gemacht werden, das heißt, Bonusregelungen sollten alle veranlaßten Leistungen umfassen, insbesondere die Krankenhauseinweisungen und die Krankschreibungen. Positive Ansätze sieht Keller dagegen bei der Kooperation von Apothekern und Krankenkassen in Schleswig-Holstein, wo zur Zeit erfolgreich an der Umsetzung der regionalen Praxisnetze und der medizinischen Qualitätsgemeinschaft Rendsburg gearbeitet werde. Die Beratung des Apothekers werde hier in Qualitätszirkeln nachgefragt und ein optimales Zusammenarbeiten der am Gesundheitswesen Beteiligten angestrebt.
Vertragsbeziehungen zu Krankenkassen Mittlerweile zeigen sich auch die Krankenkassen mit der Arzneimittelabrechnung, dem Rezeptblatthandling sowie dem Datentransfer von den Apotheken zu den Krankenkassen zufrieden. Die Apotheker seien, so stellte Keller heraus, in Sachen Datenaufbereitung und Transparenz Spitze im deutschen Gesundheitswesen, was Bundesgesundheitsminister Seehofer bei einem Besuch im Rechenzentrum Darmstadt anerkennend festgestellt habe. Man arbeite auch an einem Abrechnungssystem für die Zukunft: Schon heute sei die Ablösung des Papierrezeptes durch ein elektronisches Rezept und die Einführung einer neuen Generation von Krankenversicherungskarten als Smartcards absehbar. Die Apotheker arbeiteten konsequent an allen zukunftsrelevanten Bausteinen auf diesem Gebiet. Man sei beispielsweise beteiligt an der Entwicklung von multifunktionalen Kartenterminals, am elektronischen Berufsausweis, an einer Smartcard mit den Funktionen einer A-Card und eines elektronischen Rezepts oder an der Einbindung der Apotheken-EDV in das neue Aponet online. Die Konzepte der Apotheker fänden bereits bei Gesundheitspolitikern aller Couleur große Beachtung. Bekanntlich wurde die Hilfstaxe zum 1. Oktober 1997 gekündigt. Allerdings hatte dies mehr negative Auswirkungen auf die Prüfstellen der Krankenkassen als auf die Apotheken. Vor diesem Hintergrund werde derzeit in Gesprächen mit den Krankenkassen intensiv geprüft, ob die alte Hilfstaxe mit aktualisierten Preisen wieder in Kraft gesetzt werden könne. Bei der Preisfindung von Spezialrezepturen sei man mittlerweile mit den Novellierungen der Arzneimittelpreisverordnung einen Schritt weitergekommen. Es gebe endlich die Möglichkeit, daß der Deutsche Apothekerverband mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen maßgeschneiderte Vergütungen für Spezialrezepturen vereinbaren könne. Verhandlungen zum Gebiet der Zytostatika seien zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Neue Versorgungsmodelle würden auch im Hilfsmittelbereich diskutiert, so berichtete Keller. Man habe im Berichtszeitraum beispielsweise mit dem VdAK neue Preisvereinbarungen über Dekubitusartikel und Gehhilfen abgeschlossen. Obwohl das Qualifikationslevel und die Hilfsmittelpreise der Apotheken äußerst günstig seien, versuchten einzelne Ersatzkassen eine systematische Wegsteuerung von den Apotheken hin zu Vertriebswegen mit einem schlechteren Preis-Leistungsverhältnis. Der DAV sei dagegen erfolgreich mit gerichtlichen Mitteln vorgegangen. Die Ersatzkassen sollten nun endlich zeigen, ergänzte Keller, daß sie auch zu den geschlossenen Verträgen stünden. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands wies des weiteren darauf hin, daß Apotheker Verordnungsanalysen anbieten und gleichzeitig die dann notwendigen Empfehlungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie unter wirtschaftlichen und qualitativen Aspekten geben. Ein von Ärzten benutztes PC-Programm pharmpro könne solche Analysen nicht leisten. In Schleswig-Holstein arbeiteten Apotheker bereits mit Krankenkassen und Ärzten gemeinsam an einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Wahrung hoher Qualität.
Umstrukturierungen bei der MGDA Die Marketinggesellschaft Deutscher Apotheker (MGDA) hat sich, so konnte Keller berichten, neu organisiert, gestrafft und kurze Entscheidungswege entwickelt. Außerdem habe man ein Konzept zur Sicherung und Stärkung des Bereichs Selbstmedikation in der Apotheke etabliert unter dem Slogan "Gesundheit aus der Apotheke - Sicherheit durch Beratung". Man werde das MGDA-Marketing für den exklusiven Vertrieb hochwertiger Produkte in der Apotheke einsetzen und deren Absatz fördern. So wolle man Schwerpunktaktionen zur Förderung des Absatzes saisonaler Präparate, aber auch von Produkten mit grundsätzlicher Bedeutung für die Selbstmedikation organisieren. In diesem Jahr werden sechs Beratungsaktionen zu unterschiedlichen Aktionen mit acht verschiedenen Firmen durchgeführt.
Das Luxemburger Urteil Ende April fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein bemerkenswertes Urteil. Das Urteil bestätigt die Tatsache, daß Versicherte im europäischen Ausland Leistungen in Anspruch nehmen und sie mit den Krankenkassen nach den deutschen Sätzen abrechnen dürfen. Für die Patientinnen und Patienten ändert sich in der Apotheke allerdings nichts, nach wie vor haben sie das Recht auf freie Apothekenwahl. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bleibt für die Versicherten unverändert. Allerdings seien dennoch einige Fragen im Zusammenhang mit diesem Urteil zu klären, so zum Beispiel zum Thema Arzneimittelqualität, zu möglicherweise nicht normierten Packungsgrößen, zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen. Ein Versandhandel nach Deutschland allerdings werde, so stellte Keller heraus, nicht eingeleitet. Die 8. AMG-Novelle bestätige ausdrücklich den politischen Konsens, daß Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland abgelehnt werde. Vor dem Hintergrund des 125jährigen Bestehens des Deutschen Apothekerverbands wies Keller darauf hin, daß die deutschen Apotheker stolz darauf sein könnten, einen solchen Verband zu haben, der die Position als wichtigen Heilberuf im Gesundheitswesen sichere und damit Ausdruck dessen sei, was die Apotheker heute auszeichne, nämlich die kommunikative Kompetenz.
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