Prisma

Lebensmittel: Bestrahlung kennzeichnen!

Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zur Information der Verbraucher Lebensmittel gekennzeichnet werden sollten, wenn sie bestrahlt worden sind oder bestrahlte Zutaten enthalten.

In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage unterstreicht sie ihr Interesse an einer schnellstmöglichen Verabschiedung angekündigter EU-Richtlinien über die Bestrahlung von Lebensmitteln. Danach soll es eine Kennzeichnungspflicht für bestrahlte Lebensmittel und Lebensmittel mit bestrahlten Zutaten unabhängig von deren Anteil geben. Wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, daß die Bestrahlung von Lebensmitteln bis zu einer Dosis von maximal 10 Kilogray gesundheitsschädigend sein könnte, liegen allerdings keine vor. Bei höheren Dosen kann es, wie bei anderen Verfahren auch, zu Verlusten essentieller Nahrungsbestandteile wie Vitaminen kommen. Zur Entkeimung von Gewürzen wären statt der üblichen Bestrahlung auch Alternativen möglich, beispielsweise die Dampf- und Mikrowellenbehandlung. Gemahlene Gewürze und Blattgewürze zeigen dabei jedoch stärkere Veränderungen, zum Beispiel weniger Aroma- und Farbintensität.

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