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BgVV rät zur Vorsicht

Produkte mit Grapefruitkernextrakten können Benzethoniumchlorid enthalten und Hautreizungen sowie andere Beschwerden verursachen. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) rät daher zur Vorsicht.


Seit einiger Zeit sind Produkte mit Grapefruitkernextrakten zu verschiedenen Anwendungszwecken im Handel. Sie werden unter anderem als Nahrungsergänzungsmittel und in Kosmetika angeboten oder als Naturheilmittel zur inneren und äußeren Anwendung gegen verschiedene Beschwerden beworben.
Das BgVV wurde nun darauf aufmerksam gemacht, daß in einigen Produkten Benzethoniumchlorid in Gehalten von teilweise mehr als 10% gefunden wurde. Das Institut weist darauf hin, daß Benzethoniumchlorid als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen ist und somit auch Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugesetzt werden darf. In kosmetischen Mitteln, die wieder ausgespült werden, ist der Stoff bis zu einem Gehalt von 0,1% zugelassen.
Benzethoniumchlorid ist ein Stoff mit antimikrobiellen Eigenschaften, von dem angenommen wird, daß er in Grapefruitkernen natürlicherweise nicht vorkommt und vermutlich unerlaubt zugesetzt wurde. Es besteht der Verdacht, daß die in den Produktbeschreibungen genannten Wirkungen zumindest teilweise auf diesen Stoff zurückzuführen sind. Auf Veranlassung des BgVV wurden die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder informiert. Einige Hersteller haben ihre Produkte zwischenzeitlich vom Markt genommen, bei stichprobenartigen Untersuchungen wurden jedoch weiterhin Grapefruitkernextrakt-Produkte mit unzulässigen Gehalten an Benzethoniumchlorid im Handel gefunden. Da der Verbraucher nicht erkennen kann, ob ein Produkt Benzethoniumchlorid enthält oder nicht, rät das BgVV grundsätzlich zur Vorsicht.
bgvv

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