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Telefonische Therapie: teuer, verboten und gefährlich
"Eine reine Ferndiagnose ist verboten, verwegen und gefährlich", stellt Prof. Dr. Dirk A. Loose, Vorsitzender des Beirats der Stiftung, fest, denn nur im direkten Kontakt können Arzt oder Notarzt angemessen reagieren. Ein telefonisches Frage-Antwort-Spiel kann lebensgefährlich sein. "So könne der Telefon-Doktor zum Beispiel anhand einer Beschreibung wie "Fieber" nicht erkennen, ob der Patient erkältet ist, eine Lungenentzündung hat oder eine lebensbedrohliche Hirnhautentzündung vorliegt.
Einzig richtige Ansprechpartner im Notfall sind die örtlich organisierten vertragsärztlichen Notdienste sowie bei akuter Lebensgefahr der Notruf auf der bundeseinheitlichen Telefonnummer 112.
"Auch die Ärzte, die mitmachen, gehen extreme Risiken ein", ergänzt der Justitiar der Stiftung Gesundheit, Dr. jur. Frank A. Stebner. "Ärztliches Standesrecht, Heilmittelwerbegesetz und Wettbewerbsrecht verbieten die sogenannte Fernbehandlung." Im Haftungsfall werde deshalb keine Arzt-Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden tragen.
Die Stiftung Gesundheit warnt deshalb Ärzte und Patienten vor Fernbehandlungen. Zudem sei die Leistung teuer: 70 Mark plus Mehrwertsteuer und mehr werden den Patienten in Rechnung gestellt. Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht.
Weil der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient unverzichtbar ist, hat die gemeinnützige Stiftung Gesundheit 1997 den Arzt-Such-Service ins Leben gerufen. Unter einer kostenlosen Rufnummer (0130-73 9009) können sich Interessenten anhand von Therapieschwerpunkten Ärzte, Zahnärzte und Kliniken heraussuchen lassen. Eine therapeutische Beratung findet nicht statt, vielmehr werden Ärzte und Patienten zusammengeführt.
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