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- DAZ 42/1999
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Prisma
Apotheker ohne Abitur
Zugangsvoraussetzung ist künftig nicht mehr der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), sondern nur noch die Hochschulzugangsberechtigung. Auf diese Weise sollen qualifizierte Berufstätige nach Landesrecht beispielsweise zum Studium der Pharmazie oder Medizin zugelassen werden, so dass sie nach erfolgreichem Studium die Prüfungen ablegen und als Apotheker oder Arzt arbeiten können.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Bayern, die gegen die Streichung des Abiturs waren. Dieses Bundesland befürchtete einen nicht vertretbaren Niveauverlust. Die geplante Änderung stehe im Gegensatz zu den Bestrebungen nach Ausbau der Qualitätssicherung gerade im Gesundheitswesen, hieß es. Man sei besorgt, weil der Begriff der Hochschulzugangsberechtigung auch die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife sowie den dritten Bildungsweg einbinde.
In den naturwissenschaftlich geprägten Studiengängen der akademischen Heilberufe mit ihrer Bedeutung für die Gesundheitspflege sei ein hohes Vorbildungsniveau der Studenten erforderlich, wie es nur das Abitur vermitteln könne, meinte Bayern, das sich damit jedoch nicht durchsetzen konnte.
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