Versandhandel mit Arzneimitteln: Landgericht stoppt DocMorris
In den mit Spannung erwarteten Entscheidungen, denen am 26. Oktober Donnerstag mündliche Verhandlungen vorangegangen waren (vgl. AZ Nr. 44, Seite 1), stellt die 3. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts fest, dass der gewerbliche Versandhandel von DocMorris via Internet in Deutschland gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Danach dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel berufs- und gewerbsmäßig nur in den Apothekenbetriebsräumen und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden. Hiergegen verstößt DocMorris massiv, da die virtuelle Internet-Apotheke Medikamente versendet, ohne dass diese zuvor in den Räumlichkeiten der Apotheke angeboten und gekauft wurden.