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DAZ aktuell
Methadontherapie: BMG - Zu häufig wird noch Codein verschrieben
Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Codein laut der 10. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung nur in Ausnahmefällen verabreicht werden darf: "Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass mit Codein substituierte Patienten grundsätzlich auf Methadon umgestellt werden müssen." Eine Substitution mit Codein sei nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen, so das BMG.
Auch die Bundesärztekammer sieht in ihrer Leitlinie zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger Methadon als "Mittel der ersten Wahl". "In seltenen Fällen kann auch eine qualifizierte Substitutionsbehandlung mit Dihydrocodein (Codein) angezeigt sein. Dies gilt praktisch für die wohl seltene Levomethadonunverträglichkeit", heißt es in der Leitlinie.
Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit wird an rund 20% der Substitutionspatienten in Deutschland Codein statt Methadon verabreicht – noch zu häufig, so das Ministerium. Denn Codein sei nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen.
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