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Neues Merkblatt zur Krätze erschienen
Die Krätzemilbe (Sarcoptes scabiei) gräbt sich in die Haut der Betroffenen ein und verursacht dort Reizungen, Gewebszerstörungen, Allergien und starken Juckreiz. Sie wird vor allem durch enge Hautkontakte übertragen, gelegentlich auch über ausgetauschte, nicht oder unzulänglich gewaschene Kleidung, Bettwäsche, Handtücher oder Plüschtiere. Zunehmend werden Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens und Ärzte mit Problemen der Erkennung, Behandlung und Verhütung der Krätze konfrontiert. Um hierzu eine Richtschnur zu geben, haben Robert Koch-Institut, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Umweltbundesamt das Merkblatt für Ärzte zur Krätze aktualisiert und in der Juli-Ausgabe des Bundesgesundheitsblattes veröffentlicht. Krätze, fachsprachlich Skabies, ist nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) nicht meldepflichtig. Allerdings ist in Schulen, Heimen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen der Weiterverbreitung entgegenzuwirken und bei Auftreten der Krätze oder dem Verdacht darauf das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen (§ 45 BSeuchG). Die Ärzteschaft war lange kaum mit dieser Hautkrankheit befasst, so das Robert Koch-Institut in einer aktuellen Pressemitteilung. Das Merkblatt legt daher die Schwerpunkte auf das Erkennen der Krätze bei Patienten, die richtige Diagnose durch Nachweis der Milben sowie eine effektive Therapie. Der Behandlung müssen sich alle Personen mit Hautkontakten zum Erkrankten unterziehen, da es zwei bis sechs Wochen dauert, bis die ersten Symptome auftreten. Das Merkblatt für Ärzte ist auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts zu finden: http://www.rki.de/GESUND/MBL/MBL.HTM
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