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Der Fall Stange: Erneut schwere Vorwürfe gegen die ABDA erhoben

BIELEFELD (vs). Am Montag dieser Woche wurde das Strafverfahren gegen Apotheker Günter Stange vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld fortgesetzt. Über 90 Minuten lang verlas die Verteidigung Stanges Beweisanträge, die die Aufklärung der Rolle der ABDA im Fall Stange sowie im deutschen Apothekenwesen überhaupt zum Ziel hatten.

Die Verteidigung zeigte sich überzeugt, dass das "Stange-System" keine in der deutschen Apothekenlandschaft unüblichen Bindungswirkungen und Abhängigkeiten für die beteiligten Apotheker entfalte. Nach ihrer Darstellung stünden sie den Abhängigkeiten, wie sie unter anderem auch von der ABDA erzeugt werden, in ihren Wirkungen deutlich nach. Diese habe u. a. ein System von Seminar-, Marketing- und Beratungsleistungen aufgebaut, das in den Jahren 1990 bis 1995 in Konkurrenz zu den Angeboten der Firma Duomed GmbH gestanden habe.

Die diversen, nicht kostenlosen Leistungen der ABDA bzw. der Marketing- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH seien hinsichtlich ihrer Ausprägung ausschließlich darauf gerichtet, dass in den angeschlossenen Apotheken die nicht der Apothekenpflicht unterliegenden frei kalkulierbaren Warensortimente zu einem möglichst hohen und in jeder Apotheke gleichen Preis verkauft werden, um das Preis- und Kalkulationsniveau zur Stütze vieler gewinn- und umsatzschwacher Apotheken möglichst hochzuhalten und - so die Verteidigung - das "Wirtschaftsunternehmen ABDA" florieren und wachsen zu lassen. Dort wisse man auch von der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Einzelapothekers von den vier marktbeherrschenden Konzernen Gehe, Phoenix, Anzag und Sanacorp über ein Rabattgefüge, dessen Höhe und Ausgestaltung wesentlich von der Geschäftsführung und der ABDA bzw. ihren in Personalunion handelnden Vorstandsmitgliedern bestimmt werde.

Der ABDA sei auch bekannt, dass 3000 Betriebe in völliger finanzieller und wirtschaftlicher Abhängigkeit von den genannten marktbeherrschenden Konzernen stünden, ohne dagegen etwas zu unternehmen.

Insgesamt verlas die Verteidigung über 50 Beweisanträge und benannte eine Fülle von Zeugen, darunter auch Herrn Dr. Pieck und Herrn Tisch von der ABDA. Ruhe wird in diesem Verfahren offenbar noch lange nicht einkehren. Wir werden weiter berichten.

Die Verteidigung im Fall Stange zeigte sich überzeugt, dass das "Stange-System" keine in der deutschen Apothekenlandschaft unüblichen Bindungswirkungen und Abhängigkeiten für die beteiligten Apotheker entfalte. Nach ihrer Darstellung stünden sie den Abhängigkeiten, wie sie unter anderem auch von der ABDA erzeugt werden, in ihren Wirkungen deutlich nach. 

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