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BVA-Info
Noch keine Verhandlung über Gehaltstarif
Der Tarifvertrag vom 1. Juli 1999 war vom BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) mit einer Frist von drei Monaten gekündigt worden. Der ADA hat weder die vom BVA angebotenen Vorgespräche im Juli in Anspruch genommen noch Verhandlungstermine im September und Mitte Oktober akzeptiert. Derzeit liegt dem BVA also kein bestätigter Termin vor.
Gehälter nicht angemessen
"Es ist unverständlich, dass die Apothekenleiter kein Interesse an zügigen Tarifverhandlungen signalisieren", sagte die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. "Die hohe Zahl der offenen Stellen im Apothekenbereich zeigt ja, dass die Gehälter nicht attraktiv, ja nicht einmal angemessen sind." Vergleicht man die Einstiegs- und Endgehälter von Apothekenangestellen mit entsprechenden Tätigkeiten anderer Branchen, dann rangiert der Apothekenbereich am unteren Ende der Skala. Insbesondere in Ballungsgebieten ist daher faktisch kaum Personal zu bekommen. Selbst der BVA erhielt in der letzten Zeit häufiger Anfragen von Apothekenleitern zwecks Stellenvermittlung.
Innovative Ideen sind gefragt
Aber dem BVA geht es nicht nur um die Höhe der Gehälter. Die Vorgespräche waren auch dazu gedacht, um innovative Ideen zum Bundesrahmentarif möglichst frühzeitig zu diskutieren. Der Wandel der Arbeitswelt macht schließlich nicht vor Apotheken halt. Daher ist es nötig, dass beide Tarifparteien auf die veränderten Bedingungen reagieren und gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen suchen.
Es wäre bedenklich, wenn der ADA die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätte. Der Apothekenbereich kann sich eine Nachzüglerposition bei der Gestaltung der Arbeitswelt am Beginn des 21.Jahrhunderts nicht leisten.
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