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Der Fall Stange: Beweisanträge der Verteidigung zurückgewiesen
Unter anderem sollten sie der Beweiserhebung zur tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Apotheken in Deutschland, ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Großhandel und zur Rolle der ABDA in dem Ermittlungsverfahren gegen Stange sowie in der Oligopolstruktur des pharmazeutischen Marktes dienen. Das Gericht wies die Beweisanträge überwiegend deshalb zurück, weil die Beweisthemen für die Anklage unbedeutend seien und keine Schlussfolgerungen für die Strafbarkeit Stanges zuließen. Weitere Beweisanträge verlas Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. Rose aus Bielefeld. Ihm lag insbesondere daran, hervorzuheben, dass Stange im Rahmen seiner Beratungstätigkeit für ein Drittunternehmen, welches ebenfalls Marketingkonzepte für Apotheken entwickelte, eindringlich darauf hingewirkt habe, dass dort nicht eine Filialisierungspolitik für Apotheken eingeläutet werde. Dies bestätige, dass Stange nicht beabsichtigt habe, ein Filialsystem aufzubauen. Weitere Beweisanträge sind für den heutigen Donnerstag angekündigt. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Richter Schild, deutete indessen an, den von der Verteidigung vorgetragenen und heute noch vorzutragenden Sachverhalt ggf. für wahr zu unterstellen. Dann würde möglicherweise noch heute die Beweisaufnahme geschlossen werden, so dass die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussplädoyer beginnen könnte. Ein Urteil wäre dann vielleicht schon in der nächsten Woche zu erwarten.
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