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Reform der Erwerbsminderung: Kassen warnen vor Finanzrisiken
So belaste die geplante Reform der Erwerbsminderungsrenten die gesetzlichen Krankenkassen mit Mehrkosten in Höhe von 1,8 Mrd. DM jährlich. Damit werde ein neuer Verschiebebahnhof zulasten der GKV-Beitragszahler aufgemacht. Angesichts weiterer zu erwartender Finanzrisiken für die Kassen im nächsten Jahr sei dies unverantwortlich.
Nach derzeitigem Recht werden Erwerbsminderungsrenten überwiegend als Dauerrenten gewährt, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Künftig sollen diese Renten als Zeitrenten geleistet werden. Sie sind dann erst sieben Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls zu zahlen. Dies werde zu erheblichen Mehrausgaben bei den Krankenkassen führen, da diese das Krankengeld sieben Monate länger zahlen müssen.
Durch die Reform der Erwerbsunfähigkeitsrenten, die Beitragsabsenkung für Arbeitslosenhilfeempfänger und durch das Verfassungsgerichtsurteil zu Einmalzahlungen rechnet die gesetzliche Krankenversicherung mit Mindereinnahmen bzw. Mehrbelastungen von insgesamt etwa 5,8 Mrd. DM. Dies belaste die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2001 erheblich.
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