Apotheken-Recht-Tag: Lässt sich der Versandhandel mit Arzneimitteln nicht mehr
Professor Christian Koenig, der für die Internetapotheke 0800DocMorris ein Gutachten zur Zulässigkeit des Einzelbezugs apothekenpflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland erstellt hatte, verteidigte den Versandhandel über das Internet mit dem nicht aufzuhaltenden technischen Fortschritt. Das Recht könne technischen Fortschritt nicht verhindern, sondern nur begleiten. Die Bestellung apothekenpflichtiger Arzneimittel bei einer ausländischen Apotheke und die anschließende Belieferung des Kunden im Wege des Versandes sei rechtlich durch Paragraph 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG gedeckt. Dieser Ansicht widersprach mit deutlichen Worten Professor Hilko J. Meyer, der die rechtliche Zulässigkeit der grenzüberschreitenden DocMorris-Aktivitäten verneinte.