Kommentar

Positivliste und Arzneimittel-TSE-Verordung

(bpi/ba). Das Beanstandungsschreiben der EU-Kommission gegen die deutsche Positivlistenregelung wird der Bundesregierung in Kürze offiziell zugeleitet. Aufgrund weiterer kürzlich bei der Kommission eingegangener Beschwerden, die noch geprüft werden müssen, verzögert sich die Absendung des Briefes. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hervor, der als einer der Beschwerdeführer am Verfahren beteiligt ist. Die Kommission wird auch gegen die Arzneimittel-TSE-Verordnung, teilt der BPI mit. Diese Verordnung regelt die Herstellung von Arzneimitteln aus möglicherweise mit Prionen infiziertem Material. Damit soll die Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) verhindert werden, zu denen z. B. BSE gehört. Die Kommission hat eine Notifizierung abgelehnt, weil für den Gegenstand der Verordnung bereits eine EU-Regelung vorliegt, über die die deutsche Verordnung hinausgeht. Die Kommission hatte Deutschland aufgrund einer Beschwerde eine Stellungnahmefrist bis 30. Juni 2001 gesetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft lehnten laut BPI eine Änderung der Verordnung ab.

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