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DAZ aktuell
Festbeträge: Mit Verzögerung Einigung erzielt
Die Krankenkassen verzichten auf ihre drastische Absenkungsrunde, die eine Milliarde Mark an Einsparungen bringen sollte. Jetzt soll das Ministerium selbst einmalig Festbeträge absenken dürfen, was, da diese Maßnahme fortwirkt, jährlich 650 Millionen bei den Arzneiausgaben einspart.
Konsens ist nun, dass nach der geplanten Übergangsregelung die gesetzliche Grundlage zur Festsetzung von Festbeträgen, die bisher auf Basis der Selbstverwaltung läuft, erhalten bleibt. Konkret liegt das Verfahren beim Bundesausschuss der Ärzte/ Krankenkassen und den gesetzlichen Kassen. Das neue Anpassungsgesetz sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium einmalig die Erstattungshöchstgrenzen festlegt, befristet bis zum 31. Dezember 2003 (DAZ und AZ berichteten).
Kein Tod auf Raten
Nach Ablauf dieser Frist soll die Festsetzung wieder auf Basis einer Selbstverwaltungslösung möglich sein, der entsprechende Paragraf, in dem die Kriterien und das Verfahren geregelt sind (§ 35 Sozialgesetzbuch V), soll in seiner jetzigen Form wieder zum Tragen kommen. Die heftige Kritik der Krankenkassen hatte sich daran entzündet, dass ursprünglich im Gesetzentwurf de facto der bisherige auf § 35 SGB V gestrichen werden sollte. Die Kassen befürchteten, dass bei Fehlen einer Anschlusslösung ab 2003 das Festbetrags-Verfahren auf diese Weise faktisch wegfiele. Das wäre ein "Tod auf Raten", dem sie nicht zustimmen könnten, so ihre Argumentation. Wie berichtet, hatten auch die Bundesländer, auf deren Zustimmung im Bundesrat die Bundesregierung angewiesen ist, zur Beibehaltung des § 35 tendiert. Das Bundesgesundheitsministerium entschied sich jetzt, das zu berücksichtigen.
Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in Bonn hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die vom Verband abgelehnte Absenkung der Festbeträge in das untere Preisdrittel (so genannte Drittellösung) gestrichen und der damit verbundene Kellertreppeneffekt vermieden werde.
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