- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 27/2001
- Abschaffung von ...
DAZ aktuell
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Startschuss zum grenzenlosen
Vorschriften nicht mehr zeitgemäß
Die CDU sprach sich zwar gleichfalls für eine Reform aus, forderte aber, dass die Preistransparenz auch künftig gewährleistet sein müsse. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) erklärte, der Entschluss sei eine Reaktion auf das veränderte Verbraucherverhalten: "Die Bevormundung des Verbrauchers ist nicht mehr zeitgemäß." Auch die FDP-Abgeordnete Gudrun Kopp zeigte sich überzeugt, dass sowohl Verbraucher als auch mittelständische und große Unternehmen von der Abschaffung profitieren werden. Birgit Roth von der SPD versprach, dass die Regierung gegensteuern werde, sollte es wider Erwarten zu Benachteiligungen kommen.
Verbraucherverbände begrüßen Neuregelung
Auch die Verbraucherverbände begrüßten den Wegfall der Regelungen als "längst überfällig". Sie warnten die Konsumenten aber auch, jetzt "magisch auf die Rabatte zu schauen". Bei Zugaben sollten die Verbraucher ebenfalls kritisch bleiben: mitunter könnten sich sonst vermeintlich teure Zugaben als billiges Lockmittel erweisen. Die größten Veränderungen durch die Abschaffung des Rabattgesetzes sehen Verbraucherschützer bei den Kundenkarten, die bisher nur mit maximal drei Prozent Rabatt auf alle Einkäufe locken können. Kritik an der Neuregelung äußerte der Einzelhandel. Der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) fürchtet Nachteile für den Mittelstand. So könnten kleinere Geschäfte oftmals nicht mit modernen Kundenbindungssystemen wie beispielsweise gestaffelten Jahresrabatten werben. Die Großen der Branche seien hier im Vorteil.
Endgültiger Wegfall im August
Wenn der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 13. Juli zustimmt – und das gilt als sicher –, kann das Gesetz voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. Große Handelsketten und die Internet-Wirtschaft hatten besonders auf die Streichung der Gesetze gedrungen. Wie sich die Änderung auf kleinere Unternehmen auswirkt, wird die Zukunft zeigen. Rabatte und Zugaben werden auch künftig nicht grenzenlos erlaubt sein. Nach wie vor sind die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Eine gefestigte Rechtsprechung zu diesen Werbemaßnahmen wird sich jedoch erst in den nächsten Jahren entwickeln können. Klar ist bereits jetzt, dass das Werben für einen Preisnachlass etwa dann nicht zulässig ist, wenn schon der Ausgangspreis nie wirklich gefordert wurde und es sich um einen so genannten "Mondpreis" handelt.
Apotheke wird kein Bazar
In der Apotheke wird das Feilschen sicher nicht zur Tagesordnung werden. Die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung bleiben von den Änderungen unberührt. Möglichkeiten bestehen lediglich im Hinblick auf das Randsortiment und Dienstleistungen. Auch Kundenkarten können nun mit einen höheren Preisnachlass als den bislang zulässigen drei Prozent verknüpft werden. Hinsichtlich des Zugaberechts sollte man einen Blick in die Berufsordnung werfen: hier finden sich oftmals besondere Regelungen, nach denen nur Kalender, Warenproben und Informationsschriften mitgegeben werden dürfen. Diese Vorschriften bleiben zunächst ebenfalls bestehen.
Am 29. Juni hat der Bundestag den ersatzlosen Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung beschlossen. Für die entsprechende Gesetzesvorlage stimmten am vergangenen Freitag SPD, Grüne und FDP. Aus den Reihen der Union und der PDS gab es Enthaltungen und Gegenstimmen. Die Gesetze aus dem Jahre 1933 entsprächen nicht mehr der Wirklichkeit, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Eckhart Pick. Die mündigen Verbraucher seien in der Regel fähig, Angebote richtig einzuschätzen und sich nicht zu falschen Entscheidungen verleiten zu lassen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.