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VFA zur Positivliste: Innovative Arzneimittel automatisch auf die Positivliste
"Die Positivliste darf sich nicht zu einer zweiten Zulassungshürde entwickeln", unterstrich die VFA-Hauptgeschäftsführerin. Dies würde das außerordentlich hohe Zulassungsniveau in Deutschland und in Europa in Frage stellen und gleichzeitig die schnellstmögliche Versorgung der Patienten mit dringend benötigten Arzneimitteln verzögern. "Innovative Arzneimittel müssen auch künftig mit ihrer Zulassung erstattungsfähig sein und in die Positivliste aufgenommen werden. Der Bundestag hat einer zusätzlichen Innovationshürde eine klare Absage erteilt. Dabei muss es bleiben", bekräftigte Yzer.
Yzer kündigte an, dass die forschenden Arzneimittelhersteller die Bundesgesundheitsministerin beim Wort nehmen werden. Sie habe erst in der vergangenen Woche erneut versichert, dass mit einer Positivliste Qualität und Innovationen in der Arzneimittelversorgung gesichert werden sollten. Der VFA werde die Vorschlagsliste kritisch unter die Lupe nehmen. Die Versorgung der Patienten mit innovativen Arzneimitteln dürfe durch eine Positivliste nicht verzögert oder gar verhindert werden. "Es darf nicht sein, dass mit dieser Liste die Unterversorgung in Deutschland weiter vorangetrieben wird", so Yzer abschließend.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hält eine Positivliste für Arzneimittel für überflüssig. "Eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung ist in Deutschland ohne weiteres mit den gesetzlich bestehenden Instrumenten der Arzneimittelzulassung und der Negativliste zu erreichen", betonte VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs der Vorschlagsliste für eine Positivliste durch das Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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