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DAZ aktuell
Arzneimittelversandhandel: Kassen dürfen wieder für DocMorris werben
Die mit 600 000 Versicherten viertgrößte Betriebskrankenkasse Deutschlands hatte Mitte des Jahres einzelnen ihrer chronisch erkrankten Versicherungsnehmer telefonisch und schriftlich angeraten, ihre apothekenpflichtigen Arzneimittel aus Gründen der Kostenersparnis bei der holländischen Internet-Apotheke DocMorris zu bestellen (s. a. DAZ Nr. 32 vom 9. August). Dies wurde ihr - auf Eilantrag eines Apothekers - vom Landgericht München am 19. Juli per einstweiliger Verfügung untersagt. Daraufhin hatte die Siemens-Betriebskrankenkasse Widerspruch eingelegt, und nun wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben: Ab sofort ist es der Kasse wieder gestattet, ihre Versicherten auf die Möglichkeit einer Arzneimittelbestellung bei DocMorris hinzuweisen.
Der Fall wurde nun an das Sozialgericht verwiesen. Da für dieses keine einstweiligen Verfügungen existieren, wird es schwer sein, rasch weitere Schritte gegen die Kasse einzuleiten. Ein ordentliches Verfahren vor dem Sozialgericht dauert voraussichtlich mehrere Jahre. Bis dahin, so hofft die Siemens-Betriebskrankenkasse, hat der Gesetzgeber den Weg für Web-Apotheken allgemein geebnet.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse darf ab sofort ihre Versicherten wieder zum Bezug von Arzneimitteln bei der niederländischen Versandapotheke DocMorris auffordern. Wie einem Artikel der Zeitschrift "eMarket" vom 30. August zu entnehmen war, hat sich die Kasse erfolgreich gegen die vom Landgericht München am 19. Juli diesen Jahres ausgesprochene einstweilige Verfügung gewehrt.
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