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Erwerbsminderungsrenten: Neues Gesetz stellt Berufsunfähige unter 40 deutlich

40 zu werden ist für viele - insbesondere Frauen - nicht gerade eine positive Schallgrenze. Wer aber noch vor der letzten Jahreswende seinen 40. Geburtstag gefeiert hat, ist heute beim Thema Berufsunfähigkeit gegenüber Jüngeren deutlich im Vorteil. Das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bringt nämlich drastische Verschlechterungen für alle, die erst in diesem Jahr oder später ihr 40. Lebensjahr vollenden.

Zweistufige Erwerbsminderungsrente

Die Bundesregierung wirbt zwar für ihre Neuregelung mit dem Hinweis, die von der Regierung Kohl vorgesehenen "unsozialen Eingriffe" im Rentenreformgesetz 1999 seien nun "korrigiert" worden. Doch finanzielle Einbußen gegenüber dem Status quo bringt auch das Gesetz von Bundesarbeitsminister Walter Riester.

Das neue Vorschaltgesetz zur Rentenreform ersetzt die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente:

  • Wer weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wer lediglich unter drei Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten

Generell ist aber jeder Mensch unter 40, der seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann, verpflichtet, eine andere Tätigkeit auszuüben - die so genannte Verweisung. Eine 35-jährige berufsunfähige PTA hätte also keinen Anspruch auf Rente, wenn sie noch als Putzfrau arbeiten könnte.

Knapp zehn Prozent der Personen mit einer neu auftretenden Berufsunfähigkeit sind jünger als 40 Jahre, so eine Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Wegen der schlechten Arbeitsmarktsituation haben arbeitslose Betroffene mit einem "Restleistungsvermögen" von drei bis unter sechs Stunden aber immerhin Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Versicherte über 40, die in ihrem bisherigen oder einem "zumutbaren anderen" Beruf nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente. Für sie entfällt also die uneingeschränkte Verweisung. Bestand der Rentenanspruch in Bezug auf die Erwerbsunfähigkeitsrente bereits vor dem 1. Januar 2001, dann gilt das alte Recht weiter.

Nicht für ApothekerInnen

Eine Nachfrage bei den berufsständischen Versorgungswerken, in denen neben den ApothekerInnen auch Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte rentenversichert sind, ergab, dass diese Neuregelungen dort nicht gelten und auch nicht geplant ist, die Regelungen an die neue Erwerbsminderungsrente anzupassen. Die Versorgungswerke sind im Moment eher dabei, das dort geltende Berufsunfähigkeitsrecht noch etwas zu verbessern. Diese Regelungen sind aber in den einzelnen Versorgungswerken etwas unterschiedlich. Wer in diesem Bereich Fragen hat, sollte sich an sein zuständiges Versorgungswerk wenden.

Altersrente für Schwerbehinderte

Auch für Schwerbehinderte gibt es eine Verschlechterung der Situation: Die Altersgrenze für Altersrente wird ab 2001 stufenweise von 60 auf 63 Jahre angehoben. Dies gilt für Versicherte, die ab Januar 1941 geboren sind. Wer trotzdem bereits mit 60 in Rente gehen will, muss für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme eine Minderung der Bezüge um 0,3 Prozent in Kauf nehmen.

Private Vorsorge überdenken

Insbesondere für die unter 40-Jährigen empfiehlt es sich also, die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge für den Fall der Fälle zu prüfen. Wichtig ist dabei die Tatsache, dass Unfälle und Verletzungen nur zu 3 Prozent für Berufsunfähigkeiten verantwortlich sind.

Krankheiten überwiegen deutlich als Ursache, und zwar nicht nur bei älteren Betroffenen. Deshalb ist in den meisten Fällen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller als eine Unfallversicherung. Sie kann entweder als eigenständige Police abgeschlossen werden oder als Zusatzversicherung für Risiko- oder Kapitallebensversicherungen und für private Rentenversicherungen. Bei der Fülle der Versicherungsanbieter und Tarife ist es wichtig, genau auf die Bedingungen und Klauseln zu achten.

Ein Vergleich und eine unabhängige Beratung sind allemal ratsam. Hier einige Kriterien:

  • Bei welchen Berufen verzichtet der Versicherer auf die Verweisungsklausel?
  • Zahlt der Versicherer auch rückwirkend?
  • Wie lange behält sich der Versicherer sein Rücktrittsrecht vor?
  • Ist die Arztanordnungsklausel gestrichen?

Sicherheit und Vorsorge

Das Sicherheitspaket des BVA für Apothekenangestellte enthält eine Reihe von Versicherungen mit einem besonders günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es enthielt bisher einen Berufsunfähigkeitsschutz, der nach dem alten Recht ausgerichtet war. Derzeit gibt es im Sicherheitspaket des BVA noch kein Modul, das das neue Recht berücksichtigt. Der BVA ist aber dabei, einen seriösen Versicherer zu suchen, bei dem das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt, damit der veränderte Vorsorgebedarf mit einem angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt werden kann. Sobald das Sicherheitspaket in diesem Bereich ergänzt ist, wird der BVA seine Mitglieder informieren.

Sicherheit und Vorsorge

Der BVA bietet seinen Mitgliedern unter dem Namen "Sicherheitspaket" eine ganze Reihe von Versicherungen an, die von einem unabhängigen Versicherungsvertreter vermittelt werden.

Leistungen des Sicherheitspaketes:

  • Rechtsschutz (einzelne Module über den arbeitsrechtlichen Rechtsschutz hinaus, z.B. Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz etc.)
  • Alters- und Familienabsicherung ("Medi Rente")
  • Berufsunfähigkeitsschutz
  • Krankenversicherung
  • Vollversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Unfallversicherung ("Medi Unfall Plus")
  • Private Haftpflichtversicherung

Warum Versicherungen beim BVA?

Das Sicherheitspaket ist ein zusätzlicher Service für die Mitglieder des BVA. Der BVA hat mit verschiedenen Versicherungsunternehmen Gruppenverträge abgeschlossen und kann damit den Mitgliedern verschiedene Vorteile bieten:

  • günstige Versicherungsbeiträge durch die Gruppenversicherungsverträge, die als Einzelmitglied nicht erreicht werden können
  • genau abgestimmte Versicherungsleistung auf die Bedürfnisse der Mitglieder (etwa bei der "Medi Rente")
  • günstigere Bedingungen, etwa ein erweiterter Versicherungsschutz bei der Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung
  • Kontrahierungszwang, d.h. BVA-Mitglieder müssen von der Versicherung angenommen werden und dürfen nicht abgelehnt werden
  • Mitversicherung von Familienmitgliedern zu günstigeren Bedingungen bei einigen Versicherungen möglich

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Hauptgeschäftsstelle des BVA: Hotline (040) 363829 Hier können Sie sich auch über die Bedingungen einer BVA-Mitgliedschaft informieren! Der monatliche BVA-Beitrag ist wesentlich günstiger, als Sie denken - und Sie erhalten als Leistung nicht nur das Sicherheitspaket, sondern darüber hinaus z.B. die Bindung an die gültigen Tarifverträge, einen umfassenden Rechtsschutz und vieles mehr. Fragen Sie nach!

Rechtsberatung für BVA-Mitglieder

BVA-Mitglieder, die Fragen zu den Änderungen bei den Erwerbsminderungsrenten haben, können sich an die Rechtsberatung des BVA unter der Telefonnummer (040) 363829 wenden.

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