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- AZ 15/2002
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Kommentar
Internet-Apotheken: Gmünder Ersatzkasse legt Beschwerde in Brüssel ein
Sie hat daher bei der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik beantragt. Bislang erstattet die GEK ihren Versicherte, die ihre Medikamente bei der holländischen Versandapotheke DocMorris beziehen, die Kosten. Doch das BVA als Aufsichtsbehörde hat ein solches Verhalten angesichts des in Deutschland bestehenden Versandhandelsverbots für Arzneimittel ausdrücklich untersagt. GEK-Vorstandschef Dieter Hebel hat für die Argumentation des BVA kein Verständnis: "DocMorris liefert qualitativ hochwertige Produkte, die im Schnitt um zehn Prozent günstiger sind als beim deutschen Apotheker. Und für den Versicherten entfällt außerdem die Rezeptgebühr". Nun erhofft sich die Ersatzkasse Hilfe aus Brüssel. In ihrer Antragsschrift an die Europäische Kommission beruft sich die GEK auf die Grundfreiheit des freien Warenverkehrs. Dieser werde "durch das Verhalten des BVA in Frage gestellt". Die Kommission soll nun dahingehend auf die Bundsrepublik einwirken, dass das BVA von der angedrohten Maßnahme - dem Erlass eines Verpflichtungsbescheids - Abstand nimmt.
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