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Vom Bundestag verabschiedet: Novelle zum Apothekengesetz

Bonn (im). Die umstrittene Novellierung des Apothekengesetzes hat der Bundestag am 26. April in Berlin beschlossen. Dadurch wird Krankenhausapotheken künftig in bestimmten Fällen die Versorgung ambulanter Patienten ermöglicht.

Durch die Gesetzesänderung, die Krankenhausapotheken erstmals Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung zu Lasten der öffentlichen Apotheken einräumt, dürfen Klinikapotheken zum Beispiel in dringenden Fällen den Patienten bei deren Entlassung die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln abgeben, wenn sich direkt ein Wochenende anschließt. Zudem sieht das Gesetz die Belieferung von Klinikambulanzen mit Arzneimitteln, die dort unmittelbar am Patienten angewendet werden, aus der Krankenhausapotheke vor.

Zuvor hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingebracht, der die Trennung der Ambulanzen vorgesehen hätte in diejenigen, die durch die Klinik betrieben werden und diejenigen, die durch den Krankenhausarzt im Rahmen einer persönlichen Ermächtigung betrieben werden. Die Regierungsfraktionen selbst hatten jedoch die angedachte Trennung von Instituts- und Ermächtigungsambulanzen wieder fallen gelassen.

Künftig können Rettungsdienste und stationäre Pflegeeinrichtungen ihren Medikamentenbedarf aus Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken beziehen. Darüber hinaus wird durch das Gesetz die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen durch öffentliche Apotheken neu geregelt. Künftig soll es verpflichtend Versorgungsverträge geben.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte das Gesetz. Der Hauptgeschäftsführer dieses Dachverbands aller 2252 Krankenhäuser, Jörg Robbers, nannte es eine "richtungsweisende Entscheidung für eine patientenfreundliche Arzneimittelversorgung im Krankenhaus." So erhielten schwerstkranke Patienten eine "Behandlung aus einer Hand". Der "umständliche Weg zur niedergelassenen Apotheke am Wochenende wird dem Patienten endlich erspart", meinte Robbers in Berlin.

Die DKG war während der teils heftigen Diskussion um das Gesetz in der Vergangenheit mächtiger Verbündeter der Klinikapotheken. Der Vorstoß der Krankenhausapotheken in die ambulante Versorgung passte in ihr Konzept eines künftigen Gesundheitszentrums.

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