"Apfelsaftgesetz": Bier oft noch billiger als alkoholfreie Getränke

Berlin (ks). Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das so genannte Apfelsaftgesetz: Hier ist klargestellt, dass jede Gasstätte ein alkoholfreies Getränk anbieten muss, das nicht teurer sein darf als ein alkoholhaltiges Getränk der gleichen Menge. Man mag meinen, dass dies nicht allzu schwierig sein sollte. Doch in einer gemeinsamen Aktion der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des Berliner Senats kam Anderes zutage. Berliner Jugendliche überprüften 221 Gaststätten der Hauptstadt: Nur 41 Prozent von ihnen boten ein günstiges alkoholfreies Getränk an.

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