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"Apfelsaftgesetz": Bier oft noch billiger als alkoholfreie Getränke

Berlin (ks). Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das so genannte Apfelsaftgesetz: Hier ist klargestellt, dass jede Gasstätte ein alkoholfreies Getränk anbieten muss, das nicht teurer sein darf als ein alkoholhaltiges Getränk der gleichen Menge. Man mag meinen, dass dies nicht allzu schwierig sein sollte. Doch in einer gemeinsamen Aktion der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des Berliner Senats kam Anderes zutage. Berliner Jugendliche überprüften 221 Gaststätten der Hauptstadt: Nur 41 Prozent von ihnen boten ein günstiges alkoholfreies Getränk an.

Bei fast 60 Prozent der aufgesuchten Gaststätten war Bier oder Alsterwasser der preiswerteste Durstlöscher. Es kostete im Durchschnitt 1, 34 Euro. Das billigste alkoholfreie Getränk kostete hingegen durchschnittlich 1,41 Euro. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk sieht in der Stichprobe den Trend widergespiegelt, dass "schicke alkoholfreie Getränke für Jugendliche Mangelware" sind. Alkohol sei nach wie vor Alltagsdroge Nr. 1. Bereits fünf Prozent der 12-Jährigen und 37 Prozent der Jugendlichen ab 16 Jahren trinken regelmäßig Alkohol. Dies zeige, wie wichtig es sei, einen wirtschaftlichen Anreiz für den Konsum alkoholfreier Getränke zu geben.

Positiv wertete die Drogenbeauftragte die Reaktionen der Gastwirte, die von den Berliner Jugendlichen besucht wurden: Vielen sei die schiefe Preislage nicht bewusst gewesen und sie versprachen, ihre Karte zu ändern. Nur sehr vereinzelt hätten sich Gastwirte dem Test gänzlich verweigert. Caspers-Merk räumte ein, dass künftig die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz der Jugend schärfer kontrolliert werden müssten - daneben seien aber auch fantasievolle Aktionen sinnvoll, um die Aufmerksamkeit stärker auf dieses Thema zu lenken.

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