"Grauer Markt": Drastische Strafe für krankenhausversorgenden Apotheker

(cr). Erstmals hat ein Gericht einen krankenhausversorgenden Apotheker strafrechtlich belangt, der so genannte Klinikware an einen pharmazeutischen Großhändler weiterverkauft hatte. Das Amtsgericht (Schöffengericht) Neunkirchen verurteilte den angeklagten Apotheker wegen besonders schwerem Betrug in einunddreißig Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

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