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So sollte man Patienten bei einer Erstverordnung beraten
Die Bundesapothekerkammer hat Leitlinien zur Qualitätssicherung der Beratung in öffentlichen Apotheken herausgegeben (siehe auch DAZ 35/2000, S. 4023 - 4026). Eine davon beschäftigt sich damit, wie man Patienten bei der Erstverordnung von Arzneimitteln informieren und beraten sollte. Wie alle Leitlinien fasst sie den aktuellen Stand der Wissenschaft zusammen und versteht sich als Kompass. Das konkrete Vorgehen in der einzelnen Apotheke legt der Apothekenleiter zusammen mit seinem Team fest.
Erstellt am 17.03.2002, 16:41 Uhr
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