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DAZ aktuell
Einstweilige Verfügung gegen DEA. Aspirin an der Tankstelle
Wie aus einer Presseinformation des Pharmagroßhändlers hervorgeht, sind entsprechende einstweilige Verfügungen der Landgerichte Stuttgart und Hamburg zwischenzeitlich sowohl dem Betreiber der Tankstelle als auch der Shell & DEA Oil GmbH, Hamburg, rechtswirksam zugestellt worden. Mit dieser Aktion sei laut GEHE eine Stärkung der Apotheken und damit des Verbraucherschutzes beabsichtigt gewesen.
Ein Mitarbeiter des Pharmahandels hatte Ende Oktober im Selbstbedienungssortiment der Tankstelle eine Schachtel des Arzneimittels Bayer Aspirin Plus C mit 10 Brausetabletten zum Preis von 6,15 Euro entdeckt und gekauft. Der Apothekenverkaufspreis für das Produkt liegt bei 4,58 Euro. Der Pharmagroßhändler beantragte unverzüglich ein Verbot auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung. Das Verbot treffe nicht nur den Betreiber der Tankstelle, sondern auch das Mutterhaus in Hamburg, das in verschiedenen Veröffentlichungen Markenartikel "aus allen Bereichen" bewerbe.
"Apothekenpflichtige Arzneimittel wie Aspirin sind keine Bonbons fürs Tankstellenregal. Es darf nicht sein, dass Gesetze gebrochen werden. Wir kennen das leider zur Genüge im Zusammenhang mit dem Versandhandel von Arzneimitteln", sagte Apotheker Wolfgang Mähr, Vorsitzender der Geschäftsführung von GEHE Deutschland.
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