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DAZ aktuell
Disease-Management-Programme: Krankheiten für Chroniker-Programme ausgewählt
Der für die Auswahl zuständige Koordinierungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 28. Januar beschlossen, dass diese vier Krankheiten dem Bundesministerium für Gesundheit für die Zulassung als DMP zu empfehlen sind. Eine Überraschung gab es also nicht.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass sie mit dieser Auswahl rechne. Die Arbeitsgruppe der Spitzenorganisationen der Ärzte und Krankenkassen sowie des Ausschusses Krankenhaus legte ihrer Empfehlung die gesetzlichen Entscheidungskriterien zugrunde, so etwa die Zahl der Betroffenen, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsqualität, die Verfügbarkeit evidenzbasierter Leitlinien und die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs. Da noch nicht absehbar sei, welchen Aufwand und welche Kosten mit den DMP auf die Krankenkassen zukommen, habe man sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von vier Krankheiten beschränkt. In einem weiteren Schritt wird der Koordinationsausschuss die Anforderungen an die Ausgestaltung der Behandlungsprogramme beschließen. Zuvor erhalten die Leistungserbringer im Gesundheitswesen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Anschluss werden die Anforderungen der DMP und die Einzelheiten ihrer Umsetzung in einer Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt.
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