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- AZ 28/2003
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Deutscher Gründerpreis: Rau distanziert sich
Wie wir in unserer letzten Ausgabe berichteten, verlieh diese StartUp-Initiative, an der u. a. der Stern, das ZDF, die Sparkassen und McKinsey beteiligt sind, den Deutschen Gründerpreis für ein "innovatives Unternehmen" in der Kategorie "Visionär" an Ralf Däinghaus, dem Gründer der Versandapotheke DocMorris. Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker waren darüber empört, wie auch zahlreiche Leserbriefe, die in DAZ Nr. 27 veröffentlicht waren, zeigen.
Die Entrüstung drang bis zum Bundespräsidenten vor. Postwendend schrieb das Bundespräsidialamt einen Brief an das ZDF, den Stern, den Sparkassenverband und an McKinsey & Company, in dem Bundespräsident Rau mitteilen lässt, dass er im nächsten Jahr nicht mehr für die Schirmherrschaft zur Verfügung stehen wird. Nachfolgend der Wortlaut des Rundbriefes, den Rüdiger Frohn, Chef des Bundespräsidialamtes, an alle Beteiligten der Initiative versandte, hier an den Intendanten des ZDF, Markus Schächter:
"Sehr geehrter Herr Schächter, Sie hatten Bundespräsident Johannes Rau, gemeinsam mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, mit McKinsey und dem ZDF, für das Jahr 2003 um die Schirmherrschaft für den StartUp-Wettbewerb gebeten. Der Bundespräsident ist Ihrer Bitte gerne nachgekommen, weil er es für wichtig hält, dass die Bereitschaft und der Wille von tatkräftigen Mitbürgern, die Unternehmen gründen, öffentlich gewürdigt werden. Die Preisverleihung am 24. Juni gibt nun aber Anlass zu kritischen Fragen und Anmerkungen. In den aktuellen Teilnahmebedingungen des StartUp-Wettbewerbs heißt es: ≠Der Sitz des geplanten/gegründeten bzw. als Nachfolge übernommenen Unternehmens muss sich in Deutschland befinden.' Die Jury des Wettbewerbs, der auch Sie angehören, kürte in der Kategorie ≠Visionär' einen Arzneimittelversender aus den Niederlanden zum Preisträger. Das entspricht ganz offensichtlich nicht dem Statut, auf dessen Grundlage der Bundespräsident die Schirmherrschaft übernommen hatte. Zu dem ist die Vereinbarkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit dem geltenden deutschen und europäischen Recht derzeit umstritten und Gegenstand von Gerichtsverfahren, einschließlich eines Vorlageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Ich empfinde diese Entscheidung der Träger des Wettbewerbs und der Jury als befremdlich. Sie haben damit die geschriebenen und die ungeschriebenen Regeln verletzt, die Grundlage für das Engagement des Bundespräsidenten waren. Es steht Ihnen frei, für die Änderung oder Abschaffung geltender Gesetze einzutreten. Nicht hinnehmbar ist aber, wenn durch die Verleihung eines Preises unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten der Eindruck erweckt wird, der Bundespräsident billige oder fördere diese rechtlich zweifelhafte Tätigkeit. Entsprechende Anrufe und Briefe sind im Bundespräsidialamt schon angekommen, Ich möchte deshalb ausdrücklich festhalten, dass die Schirmherrschaft des Bundespräsidenten nicht in Frage gekommen wäre, wenn er auch nur hätte ahnen können, dass es zu einem solchen Ergebnis des Wettbewerbs kommt.
Ich habe den Eindruck, dass der StartUp-Initiative die Verantwortung nicht bewusst ist, die mit einer Schirmherrschaft des Bundespräsidenten verbunden ist. Sie werden gewiss verstehen, dass der Bundespräsident unter diesen Umständen die Schirmherrschaft über den Wettbewerb im kommenden Jahr nicht übernehmen wird."
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