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- DAZ 11/2003
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DAZ aktuell
Arzneimittelversandhandel: Generalanwältin macht sich vor EuGH für Versand sta
Ausländischen Apotheken werde durch das deutsche Versandverbot der Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt erheblich erschwert, so die Generalanwältin. Ausnahmsweise sei das Verbot zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt, wenn es sich um zulassungspflichtige, aber weder im Einfuhrstaat, also Deutschland, noch auf Gemeinschaftsebene zugelassene Arzneimittel handle.
Bei zugelassenen oder zulassungsfreien Arzneimitteln obliege es dem betroffenen Staat, nachzuweisen, dass das Verbot des Versandhandels auch in diesen Fällen erforderlich und angemessen sei. Diesen Nachweis hat Deutschland nach Ansicht der Generalanwältin nicht erbracht. Als weniger einschneidende Maßnahmen kämen Kontrollen bei der Bestellung, dem Versand, dem Transport und beim Empfang der Arzneimittel in Betracht. Ob diese Anforderungen im Einzelfall erfüllt seien, müsse der nationale Richter beurteilen.
Die EuGH-Richter treten nun in die Beratung dieser Rechtssache ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich noch vor der Sommerpause – verkündet. Die Ansicht der Generalanwältin ist für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe der Generalanwältin ist es lediglich, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit eine rechtliche Lösung der von ihm bearbeiteten Rechtssachen vorzuschlagen. Dieser folgt der EuGH jedoch erfahrungsgemäß häufig.
Im Verfahren des Deutschen Apothekerverbands gegen die holländische Internet-Apotheke DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die zuständige Generalanwältin Christine Stix-Hackl den Versandhandelsbefürwortern am 11. März den Rücken gestärkt. In ihrem Schlussantrag erklärte sie, ein nationales Verbot der Einfuhr per Internet bestellter apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des Versands durch zugelassene Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten stellten eine Behinderung der Warenverkehrsfreiheit dar.
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