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- DAZ 28/2003
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Arzneimittel und Therapie
Modegetränk Absinth: Überschreitungen der Thujon-Höchstwerte
Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt.
Dass die gesetzlichen Höchstmengen in den heute im Markt befindlichen Absinthgetränken weitestgehend eingehalten werden, belegt eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Thujonbelastung von Absinthkonsumenten. Eine Thujon-spezifische Gefährdung des Verbrauchers erwartet das Bundesinstitut für Risikobewertung durch diese Produkte nicht. Wegen der zum Teil sehr hohen Alkoholgehalte rät das Institut dennoch zur Vorsicht beim Konsum.
30 Absinthgetränke untersucht
Im Rahmen einer Studie hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt.
Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als 10 mg/l Thujon enthält und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschreiten. Über die Überschreitungen hat das BfR das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert und darum gebeten, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.
Bei den in der Studie gemessenen Konzentrationen ist nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt. Allerdings enthalten die Bitterspirituosen hohe Mengen an Alkohol. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät deshalb, wie bei anderen hoch konzentrierten Spirituosen, von regelmäßigem Konsum größerer Mengen (mehr als ein Glas täglich) über längere Zeit ab. ck
Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8,— Euro erhältlich.
Schriftliche Bestellungen richten Sie bitte an die Pressestelle des BfR, Thielallee 88–92, 14195 Berlin, Fax 0 30 - 84 12 - 49 70, Mail: pressestelle@bfr.bund.de
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