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Pharmazeutisches Recht
Hessen: Arzneimittelzwischenfälle
Bezug: Erlass vom 27. August 2001 (StAnz. S. 3392) (Aus Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 50 vom 16. Dezember 2002, Seite 4726)
In dem Erlass sind unter Punkt 3.1.1 die Telefonnummern des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Überwachungsbehörde während der Dienstzeit angegeben. Außerhalb der Dienstzeit ist das Regierungspräsidium Darmstadt über den Führungs- und Lagedienst beim Polizeipräsidium Südhessen unter folgender Telefon- und Telefaxnummer zu erreichen: Telefon: (0 61 51) 12-61 00, Telefax (0 61 51) 12 62 05
Ich bitte die Änderung zu beachten.
Wiesbaden, 13. November 2002
Hessisches Sozialministerium VIII/VIII 7 18 I 06 15 Gült.-Verz. 3543
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