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DAZ aktuell
Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern: Die Gesundheitsreform in betriebswirtsc
Die größten Befürchtungen, die er ein Jahr zuvor aufgrund des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) geäußert hatte, hätten sich erfreulicherweise nicht bewahrheitet. Denn die Umsätze der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern seien in diesem Jahr unerwartet stark gestiegen, im Durchschnitt um 5,3%, für eine typische Apotheke sogar um 7,7% (jeweils Netto-Gesamtumsätze). Doch hätten diese Mehrumsätze zumeist nicht einmal ausgereicht, um die zusätzlichen Abschläge aufgrund des BSSichG vollständig zu kompensieren.
2003: Umsatzplus und Spannenverlust
Die Abschläge gemäß BSSichG treffen die Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sogar besonders stark. Von Januar bis Juli 2003 beliefen sie sich dort auf 8,2% vom Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Vergleich zu 7,9% im Durchschnitt der westlichen Bundesländer. Dies liegt im größeren Anteil hochpreisiger Arzneimittel begründet. Entgegen den früheren Annahmen konnte allerdings ein Teil der Rohgewinneinbußen im Laufe des Jahres durch günstigere Einkaufskonditionen aufgefangen werden.
Der relative Rohgewinn werde sich in diesem Jahr besonders stark verringern. Im Jahr 2002 betrug der Wareneinsatz der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern 70,0%, für 2003 ergibt die Extrapolation bisher 72,6%, doch könne der Wert noch etwas sinken.
In vielen Apotheken seien verstärkte Anstrengungen zur Kostensenkung zu beobachten. Dies drücke sich aber in den Durchschnittszahlen bisher nicht aus, zumal bei Personalkürzungen Kündigungsfristen zu beachten sind. Die Kosten einer typischen Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern seien im Vergleich der ersten Halbjahre 2002 und 2003 sogar leicht gestiegen.
Unterschiede zwischen den Apotheken nehmen zu
Speck betonte, dass alle diese Daten aus Durchschnittszahlen ermittelt würden. Die Wirkungen auf die einzelnen Apotheken seien jeweils sehr unterschiedlich. Einige Apotheken hätten Umsätze verloren und seien von den strukturellen Änderungen dann natürlich besonders betroffen.
Die individuellen Unterschiede würden durch die Neuerungen des GKV-Modernisierungsgesetzes sogar noch erheblich verstärkt. Allgemein gültige Aussagen über die Konsequenzen seien daher nicht abzuleiten, Durchschnitte seien wenig aussagekräftig. Individuelle Betrachtungen reichten von "tief entsetzt bis hoch erfreut".
GMG: Verordnungsstruktur entscheidet
Gewinner und Verlierer ließen sich anhand der Struktur der niedrig- und hochpreisigen Arzneimittel ermitteln. Ohne Berücksichtigung der Abschläge ergebe sich eine Grenze bei einem Apothekeneinkaufspreis von 23,82 Euro. Bei geringeren Werten werden die Rohgewinne künftig größer, anderenfalls kleiner.
Andere Grenzen resultieren, wenn die Abschläge aufgrund des BSSichG mit einbezogen werden. Im Vergleich zum Jahr 2003 ergeben sich dann höhere Rohgewinne für Apothekeneinkaufspreise bis 63,24 Euro und über 1.627,80 Euro, zwischen diesen Grenzen dagegen niedrigere Rohgewinne. Dabei bleiben Veränderungen der Apothekeneinkaufspreise durch die veränderten Handelsspannen des Großhandels unberücksichtigt.
Aufgrund ihres vergleichsweise hohen Rezeptdurchschnittswertes würden die Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern ungünstiger betroffen sein als im Bundesdurchschnitt. Von Januar bis Juni 2003 betrug der durchschnittliche Preis der verordneten Arzneimittel dort 34,20 Euro im Vergleich zu 32,30 Euro für alle Ost-Länder und 28,30 Euro für die West-Länder.
PKV und OTC
Neben der Verteilung der Packungsgrößen werden weitere Standortfaktoren über die individuellen Auswirkungen der Reform entscheiden. So wird die Bedeutung der PKV-Verordnungen, insbesondere im niedrigpreisigen Bereich, deutlich steigen. Als Verordner werden jetzt beispielsweise Kinderärzte interessanter, Spezialpraxen dagegen uninteressanter.
Überhaupt nicht kalkulierbar sei der Effekt der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Es sei reine Spekulation, ob die Patienten diese künftig selbst bezahlen oder ob die Ärzte sie durch verschreibungspflichtige Arzneimittel substituieren. Ebenso offen sei die Preisentwicklung der dann frei kalkulierbaren OTC-Arzneimittel, die von den Apothekern selbst abhänge.
Lagerwertverluste drohen kaum
Das Volumen der Großhandelsrabatte wird nach Einschätzung von Speck um etwa 90% zurückgehen. So werde künftig ein großer Teil der Marktdynamik entfallen. Die Einkaufspreise für die Apotheken würden sich dann kaum noch voneinander unterscheiden.
Die tatsächlichen Einkaufspreise unter Berücksichtigung der derzeit noch gewährten Großhandelsrabatte dürften sich kaum verändern, wenn die Großhandelsaufschläge sinken und die Rabatte weitgehend entfallen. Daher bestünde für die meisten Apotheken kein Anlass, vor dem Jahreswechsel die Lagerbestände zu verringern oder zu erhöhen.
Wertgerechte OTC-Preise
Im weiteren Verlauf der Tagung erläuterte Uwe Stiftel, Firma Pharmatechnik, welche Konsequenzen die Freigabe der OTC-Preise für die Apotheken haben kann. Er appellierte an die Apotheker, wertgerechte Preise zu ermitteln und zu verlangen. In diesen Preisen sollten sich die erbrachten Leistungen wie pharmazeutische Kompetenz, persönliche Beratung und hochwertige Warenpräsentation ausdrücken.
Die Produkte sollten daher nicht "verschenkt" werden wie viele Freiwahlartikel. Stattdessen sollte für Frei- und Sichtwahl eine professionelle Regaloptimierung vorgenommen werden. In einer ABC-Analyse werde ermittelt, welche Produkte den größten Ertrag bringen. Diese Produkte müssten für die relevanten Indikationen der Selbstmedikation bekannt sein, damit gerade hier keine unüberlegten Preissenkungen stattfinden.
Etwa 60 bis 65% der Käufe im Sichtwahlsortiment seien Erinnerungskäufe. Daher sollten die ertragsstarken und bekannten Produkte bevorzugt präsentiert werden. Dagegen sollte das "Museum" aus den sichtbaren Regalen herausgenommen werden.
Dumping lohnt sich nicht
Eine aggressive Preisstrategie sei für Apotheken nicht förderlich. Denn sie haben jeweils nur vergleichsweise wenige Wettbewerber, von denen sie Kunden abziehen können. Im Gesamtmarkt können die Absatzmengen aber nicht steigen, da Arzneimittel nur bei Bedarf gekauft werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Preise für Freiwahlprodukte zwischen Apotheken erheblich differieren. Auch Apotheken mit vergleichsweise hohen Preisen würden nach einer Untersuchung von Stiftel in Mecklenburg-Vorpommern gute Absatzzahlen erzielen. Niedrige Preise würden dagegen nur ungenügende Margen und letztlich geringere Erträge bringen.
Am Beispiel eines gängigen Freiwahlproduktes rechnete er vor, wie eine Preissenkung von 9 auf 8 Euro, d. h. um 11%, die Marge so verringert, dass fast doppelt so viele Packungen verkauft werden müssen, um den gleichen Rohgewinn zu erzielen. Wer leichtfertig Preise senke, missachte daher die kaufmännischen Regeln.
Wie später festgestellt wurde, blieben die zusätzlichen Kosten für die Werbung, mit der Kunden erst einmal auf die niedrigen Preise aufmerksam gemacht werden müssen, bei dieser Betrachtung sogar noch unberücksichtigt.
Wie haben die Apotheken das Beitragssatzsicherungsgesetz verkraftet? Was wird das GKV-Modernisierungsgesetz bringen? Die neuesten Zahlen für die Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern und Erwartungen über die Entwicklung des Jahres 2004 für die Apotheken in ganz Deutschland präsentierte Steuerberater Thomas Speck, Treuhand Hannover, Niederlassung Rostock, am 24. September bei der Wirtschaftstagung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock-Warnemünde.
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