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Arzneimittel für Entwicklungsländer: Bundesrat will Reimporte besser verhinder
Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Kommission einen Vorschlag für eine "Verordnung des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten Arzneimitteln in die EU" vorgelegt. Zu diesem nahm der Bundesrat nun Stellung. Grundsätzlich begrüßte er das Anliegen der Kommission, Entwicklungsländern Medikamente für HIV/ AIDS, Malaria und Tuberkulose zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.
Ebenso sprach sich der Bundesrat mit der Kommission dafür aus, dass sichergestellt werden muss, dass diese Arzneimittel nicht wieder in EU-Länder oder Drittstaaten reimportiert oder umgelenkt werden. Denn dies würde die wirtschaftliche Situation der Arzneimittelhersteller in den Industrieländern und damit die Grundlage für ein erfolgreiches gestaffeltes Preissystem für Arzneimittel in Entwicklungsländern gefährden.
Der Vorschlag, Reimporte solcher Arzneimittel durch eine entsprechende Verordnung zu verhindern, sei deshalb ein begrüßenswerter Ansatz, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Allerdings sind seiner Meinung nach Nachbesserungen notwendig, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen.
Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung gebeten, bei den weiteren Beratungen in den Gremien der EU unter anderem für eine flexiblere und differenziertere Preisgestaltung sowie eine bessere Kennzeichnung der betreffenden Arzneimittel einzutreten. So reiche ein Logo auf der Umverpackung nicht aus, um das Einschleusen in die EU oder den Weiterverkauf in andere Länder zu verhindern.
Der Bundesrat schlägt daher vor, z. B. die Tabletten selbst einzufärben oder die Primärpackmittel – etwa durch Blisterstreifen – besser zu kennzeichnen. Die Fälschungssicherheit von Umverpackungen könnte etwa durch Hologramme verbessert werden. Auch die beabsichtigten Regelungen über die weitere Behandlung von beschlagnahmten Arzneimitteln bedürfen dem Bundesrat zufolge einer Korrektur.
Es sei nicht vertretbar, noch verwendungsfähige Arzneimittel aus dem Hochpreissegment grundsätzlich zu vernichten. Die Entscheidung über den weiteren Verwendungszweck könne aber auch nicht allein dem Importeur überlassen bleiben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde unter Beteiligung des Herstellers vorbehalten bleiben sollte.
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