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Integrationsvertrag mit der Barmer: Erster Schritt in die Integrierte Versorgung
Im Rahmen des Integrationsvertrages erhält der Patient eine intensivierte ärztliche und pharmazeutische Betreuung durch Hausarzt und Hausapotheker. Als Anreiz erhält er eine Rückerstattung von bis zu drei Praxisgebühren (= 30 Euro/Jahr). Krankenkasse und Verbände gehen davon aus, dass durch die Kombination von finanziellen und qualitativen Vorteilen die Resonanz der Barmer-Versicherten sehr positiv und die Nachfrage deutlich höher als beim Barmer-Service-Apotheken-Vertrag ausfallen wird. Formell wird der Vertrag am 1. Januar 2005 in Kraft treten, die Barmer-Versicherten werden sich jedoch erst ab 1. März 2005 beim Hausarzt oder der Hausapotheke in die Integrierte Versorgung einschreiben können. Voraussichtlich ab Mitte Dezember wird die Barmer ihre Versicherten über die neue Versorgungsform informieren.
Alle volljährigen Barmer-Versicherten können an der Integrierten Versorgung teilnehmen. Der Versicherte wählt, und dies ist Voraussetzung, einen Hausarzt und eine Hausapotheke, die er in der Regel im Krankheitsfalle aufsucht. Die Einschreibung in die Integrierte Versorgung findet formal beim Hausarzt statt, der dem Versicherten ein "Einschreiberezept" überreicht, das dieser dann der Apotheke seiner Wahl aushändigt und sich damit dort einschreibt.
Die Apotheken, die am Integrationsvertrag teilnehmen, erbringen in erster Linie die Grundleistungen der Barmer-Service-Apotheke, sie überprüfen die Medikation auf kritische Wechselwirkungen und Fehldosierungen, außerdem bieten sie den Home-Service und einen Bonus-Service an. Wesentliches Element des Vertrags zur Integrierten Versorgung ist jedoch die Vereinbarung, dass Arzt und Apotheker bei der Arzneimittelversorgung aktiv und eng zusammenarbeiten sollen. Beide Heilberufler sollen sich, soweit erforderlich, gemeinsam über die Medikation verständigen.
Der Apotheker soll für die Kommunikation mit dem Arzt ein Honorar von 8 Euro netto/Quartal erhalten, abrechenbar für maximal 10% der eingeschriebenen Versicherten. Vorgesehen ist des Weiteren, dass es zu einer anteiligen Ausschüttung der Honorare kommen kann, wenn die Integrierte Versorgung insgesamt zu Einsparungen führt. Alle Barmer-Service-Apotheken können dem Integrationsvertrag beitreten. Die Apotheken, die die erforderliche Qualifikation für eine Barmer-Service-Apotheke nicht erfüllen, können an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, in denen sie die entsprechenden Qualifikationen erwerben können.
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