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Gesundheitsreform: Brillenverordnung muss Patient nicht bezahlen
Der Versicherte habe Anspruch auf eine Diagnose, eine ärztliche Behandlung. Dazu gehöre auch die Feststellung der Sehschärfe und gegebenenfalls die Verordnung einer Brille. Das sei Teil der ambulanten Behandlung. Die Pressemitteilung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Augenärzte in den vergangenen Tagen verlauten ließen, sie wollten den GKV-Versicherten die Verordnung einer Sehhilfe mit etwa 25 Euro in Rechnung stellen. "Wenn Augenärzte die Verordnung von Brillen ihren Patientinnen und Patienten privat in Rechnung stellen wollen, ist dieses Verhalten rechtswidrig. Patienten sollten dies ihrer Krankenkasse und auch der Kassenärztlichen Vereinigung melden. Darüber hinaus sollten die Patientinnen und Patienten mit den Füßen abstimmen", erklärte Schmidt.
Zwar sei es richtig, dass zukünftig die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Zuschüsse zu Sehhilfen mehr bezahle, die ärztliche Diagnoseleistung über die Notwendigkeit einer Brillenverordnung und die Sehschärfebestimmung durch den Augenarzt bleibe jedoch weiterhin Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, stellt die Pressemitteilung klar.
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