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Alternative zur Unterschrift: Elektronische Signatur bei BKK
Dem Einsatz elektronischer Signaturen als gleichwertiger Alternative zur handschriftlichen Unterschrift stehe nichts mehr im Wege, teilte der BKK-Bundesverband am 22. März in Essen mit. Elektronischer Schriftverkehr, E-Mails oder Verträge könnten rechtsverbindlich elektronisch unterschrieben und bei Bedarf auch verschlüsselt werden.
Der bisher notwendige Medienbruch durch das Erzeugen eines Ausdrucks mit anschließender Unterschrift könne entfallen. Die elektronische Lösung "BKK SignCubes" sei als Signaturanwendungskomponente für den Bereich der GKV nach den internationalen Sicherheitsanforderungen des Common Criteria Standards ISO 15408 evaluiert und zusätzlich nach dem deutschen Signaturgesetz bestätigt worden.
Die elektronische Signatur soll Kommunikations- und Verwaltungsprozesse im Kundenservice und bei Dienstleistungen für Versicherte und Arbeitgeber vereinfachen und so die Verwaltungskosten weiterhin gering halten.
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