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Tag der Organspende: Union will Organspendebereitschaft fördern
1983 wurde der "Tag der Organspende" eingeführt, um bundesweit in Veranstaltungen über Organspende und Transplantation aufzuklären. Doch noch immer sind es viel zu wenige, die nach ihrem Tod ihre Organe zur Verfügung stellen. Derzeit warten etwa 12 000 Patienten auf ein lebensrettendes Organ. Bereits ein Drittel der Patienten stirbt aufgrund zu langer Wartezeiten.
Merkel und Klöckner erklärten, die Übertragung von Organen und Geweben gehöre zu den medizinisch anerkannten und sicheren Verfahren. 1997 wurde nach intensiver Diskussion das Transplantationsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dennoch sei das Ziel der "Gemeinschaftsaufgabe", nämlich die Förderung der Organspendebereitschaft, nicht erreicht worden. Obwohl rund 80 Prozent der Deutschen die Organspende für sinnvoll halten, besitzen nur ca. 12 Prozent einen Spendeausweis, betonte Klöckner. Es gelte, das Potenzial der prinzipiellen Zustimmung zu nutzen und die Menschen für ein aktives Bekenntnis durch Tragen eines Spendeausweises zu gewinnen.
Die Union plädiert für eine Optimierung der Öffentlichkeits- und Informationsarbeiten: So sollte etwa jedes Bundesland verpflichtet werden, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. Auch müsse das Ärzte- und Pflegepersonal regelmäßig in Bezug auf Organspende und -transplantation geschult werden. Denn nur wer selbst informiert ist, könne auch Angehörige, die einer Organspende zustimmen müssen, davon überzeugen. Weiterhin müsse die Aufklärungsarbeit regelmäßig und öffentlichkeitswirksam durchgeführt werden.
Die Bundesregierung sollte hierfür mehr Mittel zur Verfügung stellen, statt diese kontinuierlich zu kürzen, so die Forderung der Union. Auch die Krankenkassen sollten bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Organspende aktiver werden: Etwa alle fünf Jahre sollten sie ihre Mitglieder über die neuesten Entwicklungen der Transplantationsmedizin informieren und diese nach ihrer möglichen Organspendebereitschaft fragen. Die Spendebereitschaft werde dann auf der Versichertenkarte verzeichnet und könne jederzeit widerrufen werden.
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