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In Pflegeheimen: AOK für vereinfachte Befreiungsregel

BONN (im). Die Ortskrankenkassen plädieren für einfache Befreiungsregelungen bei Zuzahlungen der Patienten. Zumindest die Empfänger von Taschengeld in Pflegeheimen sollten künftig von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln mehr leisten müssen.

Dies hat der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, am 24. August in Bonn gefordert. Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der Befreiungsregelung von Zuzahlungen solle der Gesetzgeber "mit sozialem Augenmaß" und mit Mut zu einfachen Lösungen die verwaltungsintensiven Befreiungsregelungen umgestalten.

Die generelle Befreiung der Taschengeldempfänger würde die gesetzliche Krankenversicherung mit neun Millionen Euro belasten. "Angesichts des geringen Taschengeldes und der sozialen Situation der Betroffenen sollte der Gesetzgeber nicht nur die Finanzen im Auge haben", so Ahrens. Zudem sei der bürokratische Aufwand, der bei den Kassen durch die aufwändige Prüfung für die Zuzahlungsbefreiung entstehe, unverhältnismäßig hoch.

Bisher müssen auch Bewohner von Pflegeheimen, die Sozialhilfe beziehen und nur ein geringes Taschengeld erhalten, Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zahlen.

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