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Die neuen Möglichkeiten der Krankenhausapotheken
Neuer Wettbewerb für Offizinapotheken?
Von Christoph Glökler, München | Traditionell war die Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken – von Ausnahmen abgesehen – auf stationär versorgte Patienten begrenzt. Im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen ist jedoch eine Tendenz zu erkennen, den zulässigen Tätigkeitsbereich von Krankenhausapotheken sukzessive im ambulanten Bereich zu erweitern. Das GKV-Modernisierungsgesetz beispielsweise sieht einen Katalog von Erkrankungen vor, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden dürfen – hier darf auch die Krankenhausapotheke Arzneimittel zur unmittelbaren Anwendung an den Patienten abgeben. Vielfach wurde – oft vorschnell – kritisiert, dass solche Regelungen die mittelständischen Offizinapotheken unzumutbarem Wettbewerbsdruck aussetzen. Wie der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. August belegt, können sich Vertragsärzte durchaus erfolgreich gegen die Konkurrenz durch Krankenhäuser zur Wehr setzen. Es stellt sich die Frage: Wie müssen sich Apotheker auf die neuen Tätigkeitsbereiche des Krankenhauses einstellen?
26.09.2004, 16:03 Uhr
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