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Bürgerversicherung: Grüne legen Eckpunkte fest
Parteichef Reinhard Bütikofer erläuterte in Kiel die Grundbotschaften der Bürgerversicherung: Sie soll vor allem die "Zwei-Klassen-Spaltung des Gesundheitssystems" beenden, damit sich die "zehn Prozent Leistungsfähigsten nicht mehr aus der Solidarität verabschieden können". Es soll aber nicht nur mehr Geld ins System kommen – auch Wettbewerb, Transparenz und Qualität werde mit der Bürgerversicherung erhöht, so Bütikofer weiter. Um eine "Wachstumsbremse zu lösen" ist auch eine teilweise Abkopplung vom Faktor Arbeit vorgesehen. Der durchschnittliche Beitragssatz soll mit der Bürgerversicherung auf etwa 12,5 Prozentpunkte verringert werden.
Beiträge auch auf Miet- und Pachteinkünfte
Die Delegierten stimmten dem Antrag des Bundesvorstandes mit breiter Mehrheit zu. Dieser gibt fünf Eckpunkte für die weitere Ausgestaltung der Bürgerversicherung vor. Zunächst gilt der Grundsatz "Eine für Alle": Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben, Beamte und Besserverdiener werden somit in die Bürgerversicherung einbezogen. Bestehende private Krankenversicherungsverträge sollen auslaufen und somit sukzessive verschwinden – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wollen die Grünen diese Versicherungsverhältnisse nicht antasten.
Weiterhin wollen die Grünen die Beiträge einkommensbezogen erheben. Alle Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts sollen zur Bemessung herangezogen werden. Anders als die SPD wollen die Grünen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einbeziehen – "weil dadurch die Gerechtigkeit in der Verteilung der Beitragsbelastung größer wird", heißt es zur Begründung. Der Beschluss bestimmt zudem, dass die Bürgerversicherung wie bisher die gesetzliche Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Leistungen abdeckt.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollen beitragsfrei mitversichert sein, so lange sie Kinder erziehen. Anderenfalls soll ein Ehegatten-Splitting angewendet werden. Die Grünen wollen zudem, dass die Bürgerversicherung von gesetzlichen wie privaten Krankenkassen angeboten wird - ohne Risikoprüfung und mit Kontrahierungszwang. Damit soll der Wettbewerb für mehr Patientenorientierung, Qualität und Wirtschaftlichkeit gestärkt werden.
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze noch offen
Der Beschluss erhebt nicht den Anspruch, alle Details geklärt zu haben. So ist bislang keine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze getroffen. Diese Frage wurde im Rahmen der Aussprache auf dem Grünen-Parteitag besonders kontrovers diskutiert. Offen ist auch noch, ob Einkommen und Kapitaleinkünfte in einem Ein- oder Zwei-Säulen-Modell erhoben werden. Bis zur Bundesdelegiertenkonferenz im Herbst 2005 wollen die Grünen ihr Konzept breit mit allen gesellschaftlichen Kräften diskutieren. Dann sollen die nun beschlossenen Eckpunkte erneut beraten und ein grünes Gesamtkonzept zur Bürgerversicherung verabschiedet werden.
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