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BVMed: Festbeträge für Inkontinenzprodukte gefährden Versorgungsniveau
Hintergrund ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen am 1. Oktober die Anhörung zur Bestimmung der Festbeträge für Inkontinenzhilfen eröffnet haben. Die Kassen beabsichtigen, für dieses Produktsegment die Erstattungspreise drastisch zu reduzieren. In Einzelfällen ist eine Absenkung der Vergütung um bis zu 60 Prozent geplant, teilte der BVmed am 11. Oktober mit. Zusätzlich erfolgt eine Zusammenführung von Einzelprodukten in so genannte einheitliche Preiskategorien – dem BVmed zufolge widerspricht dies jeglicher Versorgungspraxis.
Für fünf Millionen Inkontinente bedeuten diese Pläne "signifikante Einschnitte in die tägliche Versorgung sowie in die gesamte Versorgungsqualität", warnt der Verband. Werde der Entwurf unverändert umgesetzt, müssten z. B. Rollstuhlfahrer, die mit Produkten, die dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen, selbst eine Urin-Katheterisierung vornehmen und künftig privat über 200 Euro monatlich mehr zahlen.
Erzwungene Gruppeneinteilung
Der BVmed weist zudem darauf hin, dass von den Krankenkassen für Produkte der ableitenden Inkontinenz seit 1993 keine Festbeträge festgesetzt worden seien. Als Argument galt, das Produktsegment sei zu heterogen. Dies, so der Verband, stehe im Widerspruch zu der nun erfolgten "künstlichen und erzwungenen Gruppeneinteilung höchst unterschiedlicher Produkte in gemeinsame Untergruppen".
Auch dass das Erstattungsniveau reduziert werden soll, missfällt den Herstellern von Medizinprodukten. Damit würden teilweise nicht einmal mehr die reinen Produktkosten abgedeckt, betont der BVmed. Insbesondere bei der Versorgung multimorbider Menschen, Krebskranker und Kinder sei aber eine intensive Beratungs- und Betreuungsleistung von Homecare-Unternehmen notwendig. Diese würde gänzlich eliminiert, wenn der Entwurf umgesetzt werde, so der BVMed. Der Verband fordert daher eine vollständige Überarbeitung des Entwurfs der Krankenkassen und bietet dafür seine Mithilfe an.
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