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DAZ aktuell
Angst vor geheimer Wahl? (Meinung)
Am 9. Dezember werden der ABDA-Präsident und die übrigen ABDA-Vorstandsmitglieder neu gewählt. Wahlberechtigt ist nicht die Basis der Apothekerinnen und Apotheker, sondern laut Satzung die ABDA-Mitgliederversammlung. Allerdings scheinen die Grundsätze der geheimen Wahl nicht eingehalten zu werden, wie ein Antrag der Landesapothekerkammer Hessen vermuten lässt. Die Landesapothekerkammer Hessen hatte beantragt, bei der ABDA die Grundsätze der geheimen Wahl, d. h. keine Rückverfolgbarkeit der Stimmen, sicherzustellen. Die Kammer beantragte, einen Notar mit dieser Aufgabe zu betrauen, um die Gültigkeit der Wahl zu gewährleisten. Der Notar solle dann das Ergebnis in Prozentzahlen bekannt machen.
Zum Hintergrund des Wahlablaufs: In der ABDA haben Kammern und Verbände jeweils unterschiedlich viele Stimmen. Diese Stimmen dürfen nicht auf Kandidaten aufgeteilt, sondern nur einheitlich abgegeben werden. Daher trägt jeder Stimmzettel als Aufschrift die Zahl der mit ihm verbundenen Stimmen. Dies führt dazu, dass aus dem abgegebenen Stimmzettel zurückverfolgt werden kann, welche Kammer oder welcher Verband wie abgestimmt hat, zumal es so gut wie keine Kammern und Verbände mit der gleichen Stimmzahl gibt. Die Stimmzettel nehmen ABDA-Juristen in Empfang, die dann auch die Auszählung vornehmen.
Beim Antrag der hessischen LAK gehe es dabei, wie die Kammer betonte, nicht um Misstrauen gegenüber den ABDA-Juristen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet seien. Man sei jedoch der Meinung, die Diskussionen müssten von Personen abstrahiert erfolgen, zumal die juristischen Geschäftsführer der ABDA einen gewissen Schutz genießen müssten. Dies führte auch dazu, sie nicht dem Druck auszusetzen, die Wahlergebnisse preiszugeben.
Bereits vor vier Jahren hatte die hessische Kammer daher eine Satzungsänderung bei ABDA und Bundesapothekerkammer (BAK) zur Einführung der geheimen Wahl beantragt. Die BAK beschloss eine entsprechende Satzungsänderung, die ABDA nicht. Erneut wagte die LAK Hessen in der Sitzung des Gesamtvorstandes am 20. Oktober einen Vorstoß, um geheime Wahlen bei der Wahl des ABDA-Vorstandes durchzusetzen. Noch in einer vorausgegangenen Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes soll, wie zu erfahren war, Einigkeit darüber geherrscht haben, nun endlich auch bei der ABDA-Wahl geheim zu wählen. Doch in der Sitzung des Gesamtvorstandes kam dann die Überraschung: Von 25 anwesenden Stimmberechtigten stimmten acht für eine geheime Wahl, 15 dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.
Dem außen stehenden Beobachter stellt sich hier die Frage, warum die meisten Präsidenten und Vorsitzenden von Kammern und Verbänden sich nicht für geheime Wahlen aussprechen? Noch spitzer formuliert: Wie halten sie es mit der Demokratie?
Zur Erklärung: Juristen verstehen unter einer geheimen Wahl, dass die Stimmabgabe weder offen noch öffentlich erfolgen darf. Niemand darf vom anderen, wenn er dieses nicht selbst kundtut, wissen, wie er gewählt hat, das heißt, welchem Kandidaten er bei der Stimmabgabe seine Stimme gegeben hat. Schon die bloße Möglichkeit einer Durchbrechung dieses Geheimnisses wäre rechtswidrig, ebenso der bloße Verdacht, den Inhalt der Stimmabgabe zu erforschen.
Schade, dass der ABDA-Gesamtvorstand so wenig Demokratie wagt. Und letztendlich seine demokratische Legitimation aufs Spiel setzt. Eine Demokratie, die in unserer Berufsorganisation eigentlich selbstverständlich sein sollte. Angesichts solcher Strukturen kommt mir so manches bedenklich vor. Wie geht es Ihnen?
Peter Ditzel
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