Anhörung im Gesundheitsausschuss: GKV-Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel in d

BERLIN (ks). Die mit der Gesundheitsreform eingeführte Regelung, wonach nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig sind, bleibt weiterhin in der Kritik. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 16. März forderten einige Experten, die Altersgrenze, bis zu der die Kassen für OTC-Präparate zahlen, von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Andere sprachen sich für die generelle Wiederaufnahme rezeptfreier Arzneien in den GKV-Leistungskatalog aus.

Grundlage des Hearings war der Antrag der FDP, nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder als GKV-Leistung zu verankern sowie der Antrag der Union zur Überprüfung der Wirkungen der Gesundheitsreform. CDU und CSU hatten unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze angeregt.

Kritik von Verbraucherschützern, Haut- und Kinderärzten

Als entschiedene Gegner der bestehenden Regelung traten Verbraucherschützer und der Berufsverband der Dermatologen auf. Stefan Etgeton von der Bundeszentrale Verbraucherverband betonte, dass die Ausnahmeliste zwar in einigen Fällen Härten vermeide, aber keine Lösung des Grundproblems sei. Die OTC-Regelung sei eine "unglückliche Verknüpfung von Erstattungs- und Verschreibungspflicht". Der Verband der Kinder- und Jugendärzte machte sich stark für eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre.

Verbandspräsident Wolfram Hartmann erklärte, dass vor allem allergische Jugendliche unter der Regelung litten. Könnten sich Eltern die notwendige Behandlung nicht leisten, bestehe die Gefahr, dass sich leichtere Erkrankungen zu schwerwiegenden und chronischen Erkrankungen wandeln.

G-BA für Anhebung der Altersgrenze

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Rainer Hess räumte ein, dass es Probleme bei jugendlichen Allergikern gebe. Allein in diesem Bereich seien auch signifikante Substitutionseffekte zu beobachten. Er sprach sich dafür aus, eher die Altersgrenze anzuheben, als die Ausnahmeliste auszuweiten. Die Liste sollte möglichst stringent gehandhabt werden, so Hess. Die GKV-Spitzenverbände lehnen eine Anhebung der Altersgrenze hingegen ab.

Robert Paquet vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen plädierte statt dessen für eine Ausweitung der Ausnahmeliste nach Indikationen. Den Vorschlag, die Ausgaben für OTC-Präparate der Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu unterstellen, wies Paquet zurück. Zum einen ergäben sich hierbei Nachweisprobleme, zum anderen käme es zu Einnahmeausfällen für die GKV.

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