Plan des BfArM: BtM-Rezepte bald online entwerten?

BONN (im). Das dreiteilige Spezialrezept für Betäubungsmittel dürfte bald ausgedient haben. Künftig sollen Patienten ihre BtM-Verordnung auf einem normalen Papierrezept in der Apotheke vorlegen, wo es die Pharmazeuten elektronisch "entwerten".

Das sind aktuelle Überlegungen der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, um das aufwändige BtM-Verfahren womöglich noch in diesem Jahr abzulösen. Der Apothekendachverband ABDA begrüßt das Vorhaben, plädiert aber nachdrücklich für einen Start zeitgleich mit der elektronischen Gesundheitskarte.

Gegen Insellösung

"Das neue Verfahren wird sicher kommen, ob es aber schon 2005/2006 kommt, bezweifle ich", erklärte Dr. Claus-Werner Brill, Telematikbeauftragter des Apothekendachverbands ABDA, auf Anfrage der Apotheker Zeitung. Mitarbeiter der Bundesopiumstelle hatten vor kurzem die ABDA über den Stand des BtM-Rezept-Serverprojekts informiert. Dem internen Plan des BfArM zufolge sollen Mediziner bestimmte Nummernblöcke als Sicherheitsmerkmale auf Anforderung von der Bundesopiumstelle erhalten, die sie auf dem heutigen Rezeptvordruck ("Muster 16") aufdrucken. Der Apotheker überprüft nach Anmeldung auf dem Server online die Nummern, die jeweils nur einmal vergeben werden, und entwertet online das Rezept. Für die Absicherung einer solchen Lösung denkt das BfArM an die Vergabe von PIN- oder TAN-Nummern.

Für viel sinnvoller als eine kleine Insellösung noch in diesem Jahr hält Brill dagegen die Vernetzung der Gesundheitsberufe durch Nutzung der Telematik-Plattform. Denn die größtenteils bereits entwickelte Sicherheits- und Kommunikationsinfrastruktur sei einem einfachen Internetzugang eindeutig überlegen. Es mache mehr Sinn, anstelle vieler kleiner zusammengestückelter Projekte solche Vorhaben einer gemeinsamen Plattform aufzusetzen und konkret in die elektronische Gesundheitskarte (eCard) einzubinden. Dort seien von Apothekerseite die meisten Komponenten bereits entwickelt, wie zum Beispiel der Konnektor, also die Verbindungsstelle, die die unterschiedlichen EDV-Systeme im Gesundheitswesen befähigt, untereinander Daten auszutauschen. Käme vorher die vom BfArM angedachte Insellösung, bedeute das, dass alle Apotheken einen jederzeit funktionierenden Personalcomputer mit Internetanschluss vorn in der Offizin bereithalten müssten.

Alternativlösung der ABDA

Nach Auskunft von Brill hat die ABDA stattdessen ein Demonstrationsobjekt vorgeschlagen, bei dem auf einem Prototypen mittels echter Softwarekomponenten der Echtbetrieb gezeigt wird, der dann zeitgleich mit der eCard starten kann. Das sei in der Bundesopiumstelle auf Zustimmung gestoßen. Während der Kostenvorteil für die Behörde auf der Hand liegt, wird das neue Verfahren in den Apotheken den Zeitaufwand wohl nicht reduzieren. Auch BtM-Verordnungen auf einem normalen Rezept müssten die Pharmazeuten dokumentieren. Das jetzige Verfahren ist durch seine hohen Druckkosten für das dreiteilige Spezialrezept sowie die großen Versandkosten teuer.

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