Randnotitz

Vertrauenswürdig?

Noch im März-Heft der Stiftung Warentest schnitt die niederlän–dische Versandapotheke Europa Apotheek Venlo unter 20 getesteten Internetapotheken mit dem Testurteil "gut" ab. Ein Urteil, vor dem man sich eigentlich nicht verstecken muss. Irgendwie scheint dies der Geschäftsführer der Europa Apotheek, der Dipl.-Kaufmann Köhler, - aus welchem Grund auch immer - wohl anders zu sehen. Er ist seit dem 18. April offiziell "unbekannt verzogen" (siehe nebenstehenden Beitrag).

Laut Internetseite gibt es in dieser Apotheke, die nach niederländischem Recht in einer mit der deutschen GmbH vergleichbaren Rechtsform geführt wird, auch einen verantwortlichen Apotheker. Aber dennoch, so richtig vertrauenswürdig erscheint mir das nicht, wenn der geschäftsführende Chef unbekannt verzogen ist. Dabei soll man ihn sogar, laut einer aktuellen Stellenanzeige, mit der er PTAs sucht, kontaktieren, um Näheres zu dem Stellenangebot zu erfragen. Eine PTA hat dies in unserem Auftrag gemacht und - siehe da - Herr K. war höchst persönlich am Telefon. Nanu? Hat er nur vorsorglich mal seinen festen Wohnsitz aufgelöst, da er ahnte, dass ihm die Klage eines Wettbewerbsverbands zugestellt werden soll? Oder hat er nur "vergessen", sich nach einem Umzug neu anzumelden?

Der Fall des "amtsbekannt un–bekannt verzogenen" Herrn K. –offenbart Sicherheitslücken im niederländischen Apothekensystem im Vergleich zum deutschen. Vermutlich würde die deutsche Behörde sofort einschreiten, wenn der Chef der Apotheke –"unbekannt verzogen" und eine Klage nicht zustellbar wäre. –Dieser Vorgang zeigt, auf welch wackeligen Füßen die Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums steht, die aufgrund einer "europaweiten Erhebung" - bis jetzt wurde nicht öffentlich, wie und mit welchen Kriterien diese Erhebung durchgeführt wurde — zu dem Schluss kam, dass bei den Versandapotheken in den Niederlanden vergleichbare -Sicherheitsstandards wie bei deutschen Versandapotheken -bestehen.

Aber auch bei der deutschen (schweizerischen?) Versandapotheke Zur Rose sollte die Behörde mal genauer hinsehen. Wenn es in Finanznachrichten und Verlautbarungen der Schweizer Zur Rose Gruppe heißt, dass man auch über Standorte im deutschen Halle (Saale) verfügt, dass man "auch in Deutschland im –Medikamentenversand tätig" ist, dann verträgt sich das nach –meinen Vorstellungen nicht mit dem Fremdbesitzverbot und den Anforderungen an eine deutsche Versandapotheke ...

Peter Ditzel

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.