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Praxis Aktuell
Die richtige Kennzeichnung – kennen Sie sich aus? (Quiz)
Hier die Auflösung der Aufgabe aus DAZ Nr. 9, S. 59: Aufgabenstellung: Wie werden die Abgabebehältnisse für a) Natriumhydroxid-Plätzchen b) Natriumhydroxid-Lösung 1% gekennzeichnet? Als Menge werden 50g bzw. 1 Liter vorgegeben.
Erläuterungen
Natriumhydroxid bzw. Natriumhydroxidlösung 1% sind Gefahrstoffe; sie werden nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet. Der Kennzeichnung liegen die Angaben aus der sogenannten "EG-Stoffliste" zu Grunde. Das ist eine Auflistung aller EG-weit eingestuften Gefahrstoffe, die mehrere tausend Substanzen umfasst und bei Bedarf dem wissenschaftlichen Stand angepasst wird (s. Tab. 1).
Folgende Angaben sind auf dem Etikett erforderlich: 1. Die chemische Bezeichnung des Stoffes: Es sind die Bezeichnungen aus Spalte 1 der EG-Stoffliste zu übernehmen. Die zusätzliche Angabe, dass es sich um Plätzchen handelt, ist möglich, jedoch nicht erforderlich.
2. Name, Anschrift und Telefonnummer des für das Inverkehrbringen Verantwortlichen: Es sind die entsprechenden Daten der Apotheke anzugeben.
3. Gefahrensymbole: Die erforderlichen Gefahrensymbole sind der Spalte 4 der EG-Stoffliste zu entnehmen. Bei Natriumhydroxid ist somit das Symbol "C" aufzutragen. "C" ist der Kennbuchstabe des Gefahrensymboles "Ätzend" (s. Tab. 2). Kennbuchstaben werden auf dem Etikett nicht mit angegeben.
4. R-Sätze: R-Sätze sind standardisierte und durchnummerierte Gefahrenhinweise. Sie beschreiben die vom entsprechenden Stoff ausgehenden Gefahren detaillierter als die Symbole und weisen ggf. auf zusätzliche Gefahren hin. Spalte 4 der "EG-Stoffliste" nennt die Nummern der aufzutragenden Sätze. Auf dem Etikett dürfen nicht nur die Nummern genannt werden; es ist der genaue Wortlaut wiederzugeben, der einer Auflistung zu entnehmen ist (zu finden in entsprechender Fachliteratur). Eine Auswahl ist in Tabelle 3 wiedergegeben. Mehrere Sätze können sprachlich zusammengefasst sein, sie werden als "kombinierte R-Sätze" bezeichnet; die einzelnen Sätze sind dann in der "EG-Stoffliste" durch Schrägstriche getrennt. Bei Natriumhydroxid ist somit der R-Satz 35 anzugeben (s. Tab. 3).
5. S-Sätze: S-Sätze sind Sicherheitsratschläge, die es dem Anwender ermöglichen sollen, auf gefahrlose Weise mit dem entsprechenden Stoff umzugehen. Die Nummern der erforderlichen S-Sätze finden sich ebenfalls in Spalte 4 der "EG-Stoffliste". Der Wortlaut der S-Sätze ist auch einer Auflistung zu entnehmen, die in der Fachliteratur zu finden ist; eine Auswahl ist in Tabelle 4 abgedruckt. Sprachlich zusammengefasste S-Sätze sind durch Schrägstriche getrennt. Bei Natriumhydroxid sind die S-Sätze 1/2, 26, 37/39 und 45 im Wortlaut anzugeben.
6. EG-Nummer: Jedem Stoff ist eine sogenannte "EG-Nummer" zugeordnet. Diese ist der Spalte 2 der Stoffliste zu entnehmen und zusammen mit dem Hinweis "EG-Kennzeichnung" auf das Etikett zu übernehmen. Die Spalten 5 und 6 sind für die Kennzeichnung dieses Beispiels nicht notwendig, weil Natriumhydroxid ein Reinstoff ist, keine Zubereitung. Folgende Angaben sind auf dem Etikett erforderlich: Natriumhydroxidlösung 1 % ist ein Gefahrstoff. Der Kennzeichnung liegen die Angaben aus der sogenannten "EG-Stoffliste" zu Grunde (s. Tab. 1).
1. Die chemische Bezeichnung des Stoffes: Es sind die Bezeichnungen aus Spalte 1 der EG-Stoffliste zu übernehmen. Bei Verdünnungen ist die Konzentration in Gewichtsprozenten anzugeben.
2. Gefahrensymbole und R-Sätze: Es handelt sich bei diesem Beispiel um eine Verdünnung. Abhängig vom Verdünnungsgrad ergeben sich unterschiedliche Gefährdungen, die eine entsprechende Kennzeichnung zur Folge haben. Die erforderlichen Angaben werden mit Hilfe der Spalten 5 und 6 auf folgende Weise ermittelt: Spalte 5 enthält abgestufte Konzentrationsbereiche (zur Beachtung "C" steht hier als Abkürzung für "Konzentration"). Im Falle von Natriumhydroxid werden drei Konzentrationsstufen unterschieden: C ≥ 5 % (Konz. größer/gleich 5 %) 2 % ≤ C < 5 % (Konz. zwischen 2 % und 5 %) 0,5 % ≤ C < 2 % (Konz. größer/gleich 0,5 % und kleiner als 2 %). Jeweils auf derselben Zeile enthält Spalte 6 die zugehörigen Gefahrensymbole und R-Sätze. Natriumhydroxidlösung 1 % ist somit mit dem Symbol "Xi" für "Reizend" und dem kombiniertem R-Satz 36/38 zu kennzeichnen.
3. S-Sätze: Die Stoffliste gibt für Verdünnungen keine S-Sätze vor. Es gilt folgender Grundsatz: S 1/2 sowie S 45 ist bei allen mit T, T+ oder C zu kennzeichnenden Gefahrstoffen anzugeben, bei allen sonstigen die beiden Sätze 2 und 46.
Alle weiteren S-Sätze sind nach einem besonderen Schlüssel unter Verwendung entsprechender Listen selbst auszuwählen. Da dies in Apotheken schlecht durchführbar ist, schlägt der Verfasser vor, auch bei Verdünnungen die weiteren S-Sätze der Spalte 4 zu entnehmen. Demzufolge werden im vorgegeben Beispiel die S-Sätze 2, 26, 37/39 sowie 46 angegeben. Auf die Nennung der R- und S-Sätze kann verzichtet werden bei Gefäßen bis zu einer Füllmenge von 125 ml, wenn es sich um reizende, leichtentzündliche oder brandfördernde Gefahrstoffe handelt.
Falls Sie sich mit dem Thema der richtigen Etikettierung von Rezepturen näher befassen möchten, empfehlen wir Ihnen das Buch von Kaufmann/Fischer "Kennzeichnung in der Apotheke" mit Regeln und praktischen Beispielen. Die hier vorgestellten Beispiele sind diesem Buch entnommen.
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