DAZ aktuell

Pharmareferent und Ärztemuster entbehrlich

Der Bundesverband der Apotheker im Öffentlichen Dienst (BApÖD) nimmt die aktuellen Diskussionen zu einer Novellierung der Verordnung über die berufliche Fortbildung zum geprüften Pharmareferenten zum Anlass für folgende grundsätzliche Darstellung seiner Position im Bereich der Arzneimittelinformation.

1. Die Berufe des Pharmareferenten bzw. -beraters sind entbehrlich.Das Aufsuchen von Angehörigen der Heilberufe als Maßnahme der fachlichen Information über Arzneimittel wird als überholt betrachtet. Heilberufler können im Zeitalter des Internets schneller und qualifizierter an die erforderlichen Informationen kommen. Pharmareferenten/-berater erhöhen als kostenintensive Marketingmaßnahme das Preisniveau der Arzneimittel, sie reduzieren die den Patienten zur Verfügung stehende Behandlungszeit, sie vermitteln keine fachlich unabhängige Information.

Zudem ist zu befürchten, dass durch den Einfluss von Pharmareferenten/-beratern nicht das therapeutische Optimum für den Patienten bzw. das wirtschaftliche Optimum für die Versichertengemeinschaft im Vordergrund stehen, sondern sachfremde Erwägungen zum finanziellen Nutzen anderer. In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass sämtliche Berufe, für die am deutschen Arbeitsmarkt kein Bedarf zu bestehen scheint, von den Arbeitsvermittlern unter großzügiger Auslegung der viel zu weichen arzneimittelrechtlichen Regelungen (§ 75 AMG) in den Bereich der Pharmaberater gedrängt werden. Der Quantität steht nach Ansicht des BApÖD nicht die gebotene Qualität entgegen.

2. Ziel: Mehr unabhängige und qualifizierte InformationDie Fachkreise benötigen fachlich hochqualifizierte, aktuelle und unabhängige Informationen über Arzneimittel. Nach dem Beispiel der Europäischen Zulassungsbehörde EMEA sollten zu jedem zugelassenen Arzneimittel im Internet die fachlichen Hintergründe (Ergebnisse klinischer Studien, Nebenwirkungsprofil usw.) verfügbar sein. Die Pharmaindustrie sollte, anstatt Pharmareferenten bzw. -berater zu finanzieren, eher die Qualifikation und technische Ausstattung ihrer medizinisch-wissenschaftlichen Abteilungen erhöhen. Die gesetzlich bereits geforderte schriftliche Fachinformation (§ 11a AMG) sollte auf der Basis der bislang gemachten Erfahrungen dem tatsächlichen Informationsbedarf der Fachkreise angepasst werden.

3. Ärztemuster abschaffenDer BApÖD setzt sich für die Abschaffung der bestehenden Ärztemusterabgabe ein. Die in der Regel durch Pharmareferenten verteilten Ärztemuster wurden in der medizinischen Praxis nur ausnahmsweise als Anschauungsmuster verwendet, sondern - entgegen dieser eigentlichen Zweckbestimmung als Zugabe und gesetzeswidrig - als Erst- oder Notmedikation oder zur Verträglichkeitsprüfung. In zahlreichen Fällen wurde gegen die gesetzliche Begrenzung der Stückzahl (max. zwei Packungen der kleinsten Packungsgröße pro Jahr und Arzt) verstoßen.

Außerdem wurden verschiedene kriminelle Aktivitäten bekannt, wie das Umkennzeichnen zu regulärer Verkaufsware und das Einschleusen in die Vertriebswege. Zur Anschauung genügt die fotografische Darstellung der Darreichungsform in Originalgröße, alternativ die Abgabe einer einzelnen Tablette, welche zur Verhinderung von Missbrauch in transparenten Kunststoff ("Plexiglas") eingegossen sein könnte.

Berlin, den 8. März 2005

Dr. Gerd Mattern,
Vorsitzender des BapÖD
Dr. Michael Schmidt,
Schriftführer des BapÖD

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