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Krankenhausversorgung sichert Arbeitsplätze

ADEXA begrüßt die vom Vermittlungsausschuss gefundene Lösung für die Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln. Die entsprechende Änderung des Apothekengesetzes ist am 29. April vom Bundesrat verabschiedet worden.

Dazu die Bundesvorsitzende Monika Oppenkowski: "Die hohen Anforderungen an eine krankenhausversorgende Apotheke stellen de facto sicher, dass die Krankenhäuser weiterhin durch Apotheken in räumlicher Nähe beliefert und beraten werden. Damit werden Arbeitsplätze in der Region erhalten, was für uns als Apothekengewerkschaft besonders wichtig ist. Außerdem bleiben Logistik und pharmazeutische Beratung in einer Hand – nur so kann die bisherige hohe Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung für die Kliniken erhalten bleiben."

Das neue Gesetz sieht vor, dass die beliefernde Apotheke auch akut benötigte Arzneimittel unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen muss. Außerdem muss auch eine persönliche Beratung durch einen Apotheker im Notfall umgehend möglich sein. Damit haben Apotheken im Umkreis eines Krankenhauses faire Chancen, sich gegenüber Mitbewerbern aus anderen EU-Staaten – z. B. einer Versandapotheke – durchzusetzen, die diese Anforderungen im Regelfall nicht erfüllen können. Ausnahmen in grenznahen Gebieten sind dadurch aber möglich.

Die Aufhebung des gesetzlich festgelegten Regionalprinzips war nötig geworden, um den von der EU geforderten freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen auch in diesem Bereich zu ermöglichen.

 

Monika Oppenkowski
ADEXA – Die Apothekengewerkschaft Bundesvorsitzende
Tel./Fax (0 48 26) 37 08 95
vorsitz@adexa-online.de

 

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